Energiekosten sparenDarf der Vermieter Warmwasser zu bestimmten Zeiten abstellen?

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Duschen nur noch zu bestimmten Zeiten spart Energie. Doch ist das auch rechtens?

Köln – Eine warme Dusche ist für einige Mieterinnen und Mieter im sächsischen Dippoldiswalde seit dem 1. Juli nicht mehr selbstverständlich, zumindest zu bestimmten Uhrzeiten. Denn eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen stellt ihren Mietern nur noch am Morgen, Mittag und Abend warmes Wasser zur Verfügung, dazwischen bleibt es kalt. Die Heizung soll zudem bis September komplett ausgeschaltet bleiben. Mit den Maßnahmen will das Unternehmen auf die Energiekrise reagieren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Fragen an Hans Jörg Depel, Geschäftsführer des Mietervereins Köln.

Darf der Vermieter oder eine Wohnungsgenossenschaft das Warmwasser regulieren?

„Es ist zwar gut, dass sich Menschen in dieser Zeit Gedanken machen, man muss aber eine Balance zwischen Solidarität und Kreativität finden“, sagt Depel. Rechtmäßig sei die einseitig getroffene Maßnahme aber nicht. Bereits 1987 habe das Amtsgericht München in einem Urteil beschlossen, dass die Versorgung mit Warmwasser den ganzen Tag gewährleistet sein müsse.

Der Mietexperte glaubt, dass es auch in Zukunft erstmal kein Recht zur Regulierung des Warmwassers geben wird. „Ich habe Schwierigkeiten mir das vorzustellen. Altverträge können nur einvernehmlich geändert werden und es gibt ja auch viele Berufe im Schichtdienst, dann müssen die Menschen auch mal nachts duschen.“ Allerdings müsse sich das Nutzerverhalten den steigenden Energiepreisen anpassen. Mieterinnen und Mieter müssten also zum Beispiel deutlich kürzer warm duschen.

Welche Möglichkeiten haben Mieter gegen das Abstellen des Warmwassers vorzugehen?

„Maßnahmen wie diese sind häufig Schnellschüsse, bei denen der Vermieter nicht über die Folgen nachdenkt“, sagt Depel. Die betroffene Mieterinnen und Mieter haben nur zwei Möglichkeiten sich zu wehren: „Entweder man kann die Situation einvernehmlich klären oder man landet vor Gericht.“ Es gebe die Möglichkeit des juristischen Eilverfahrens, um so schnell wie möglich das warme Wasser wieder ganztags fließen zu lassen. „Der Kläger muss in diesem Fall allerdings nachweisen können, dass das Warmwasser zwingend notwendig ist.“ Dies könnte eventuell schon bei kranken Menschen oder Familien mit Kleinkindern der Fall sein.

Ist die eingeschränkte Versorgung mit Warmwasser ein Grund für eine Mietminderung?

Je nachdem wie lang und wie häufig das Warmwasser abgestellt ist, können Mieterinnen und Mieter eine Mietminderung fordern. Bei einem Monat ohne warmes Wasser sind das rund 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten, sagt Depel. Bei einigen Stunden am Tag, wie es in Sachsen der Fall ist, müsse alles erst einmal in Relation gesetzt werden. Der Geschäftsführer des Kölner Mietervereins rät Mietern allerdings immer zunächst zu versuchen sich ohne Gericht zu einigen. Dafür müssen aber beide Seiten Interesse zeigen eine gemeinsame Lösung zu finden. „Es geht nie gut, wenn der Vermieter die Mieter vor vollendete Tatsachen setzt.“

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Bevor der Vermieter das Warmwasser illegal rationiert, solle er überprüfen, ob das Haus sanierungsbedürftig ist und dieses instand setzen, um so einen möglichen Energieverlust zu vermeiden. Ein weiterer Vorschlag des Experten: Sich über Alternativen zum Heizen informieren und diese, wenn möglich, auch umsetzen.

Gleichzeitig appelliert Depel aber auch an die Mieter, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen, um zuhause Gas einzusparen. „Die Aufklärung, dass man das Sofa nicht vor die Heizung stellt, wie man richtig lüftet oder welcher Duschkopf Wasser spart, kann auch vom Vermieter kommen“, sagt Depel.

Darf der Vermieter die Heizung abschalten?

Bei der Abschaltung der Heizung sieht die Rechtslage anders aus. In diesem Fall darf der Vermieter die Heizung außerhalb der Heizperiode, also von Mai bis einschließlich September, abschalten. Dies gilt, sofern die Regelung bereits im Mietvertrag steht.  

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