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So handeln Sie richtigDie wichtigsten Schritte nach einem Schadenfall am Haus

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Eine Frau fotografiert einen Sturmschaden

Wichtig: die Schäden, die der Versicherer regulieren soll, dokumentieren - etwa durch Fotos oder Videos.

Nach einem Schaden am Haus sind viele überfordert. Dieser Leitfaden zeigt, welche Schritte jetzt wichtig sind.

Ob ein geplatztes Wasserrohr, Hochwasser oder Schäden durch einen Sturm – bei zahlreichen Ereignissen werden Wohngebäude- und Hausratversicherungen relevant. Wenn eine solche Notsituation aber eintritt, fühlen sich die Geschädigten häufig überfordert. Welche Schritte sind in welcher Abfolge exakt erforderlich? Dieser Leitfaden schafft Klarheit.

Ihr solltet den Versicherungsanbieter direkt nach dem Auftreten eines Schadensfalls benachrichtigen. „Idealerweise in Textform, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal“, äußert sich Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Das ist entscheidend, um zu verhindern, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Zahlungen reduziert oder gänzlich ablehnt. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit der zuständigen Schadenabteilung per Telefon in Verbindung zu treten. „Dort erfahren sie, wie das weitere Verfahren abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und welche Schritte und Vorgaben sie beachten müssen“, erklärt Böhne. Es ist ratsam, sich die Schadennummer sowie den Namen der bearbeitenden Person zu notieren.

Genaue Dokumentation der Schäden für die Versicherung

Im nächsten Schritt sollten die entstandenen Beschädigungen mittels Fotos und Videos festgehalten werden. Speziell für die Hausratversicherung wird außerdem eine detaillierte Liste der zerstörten Objekte benötigt. Um den Schadenshergang zu belegen, können auch Aussagen von Zeugen im weiteren Verlauf von Bedeutung sein. „Besonders bei Überschwemmungen infolge von Starkregen kann es schwierig werden zu belegen, wie das Wasser ins Gebäude gelangt ist“, erläutert Julia Alice Böhne. Aus diesem Grund ist es ratsam, schon während des Hochwassers Aufnahmen anzufertigen, sofern man sich dadurch keiner Gefahr aussetzt.

Versicherungsnehmer haben die Pflicht, durch das Ergreifen von Sofortmaßnahmen den Schaden möglichst gering zu halten. Dies umfasst zum Beispiel das Abdichten von kaputten Fenstern oder das Sichern von Inventar aus gefluteten Zimmern. Die persönliche Gesundheit und Unversehrtheit genießen dabei allerdings stets Priorität.

Keine Aufräumarbeiten ohne Absprache

Umfangreichere Maßnahmen zur Aufräumung, Entsorgung oder Reparatur sollten ausschließlich nach Konsultation mit dem Versicherungsanbieter erfolgen. Böhne empfiehlt: „Betroffene sollten die Vorgaben des Versicherers genau beachten“. Man sollte prinzipiell ohne die Genehmigung des Versicherers keine überstürzten Reparaturen durchführen, beschädigte Objekte beseitigen oder Fachbetriebe engagieren. Sofern umgehende Instandsetzungen zur Abwendung von Folgeschäden unumgänglich sind, ist eine präzise Dokumentation dieser Arbeiten erforderlich.

Versicherungsgesellschaften möchten sich bei einem Schaden häufig ein eigenes Bild von der Lage machen und kündigen deshalb eine Besichtigung durch Gutachter an. Um die Abwicklung des Schadensfalls nicht ohne Notwendigkeit aufzuhalten, solltet ihr diesem Wunsch zügig nachkommen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.