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Schon ab 100 EuroVerbraucherzentrale warnt vor schnelleren Stromsperren

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Stromzähler

Härtefälle genießen besonderen Schutz: Haushalte mit Älteren, Kranken, Schwangeren oder Kleinkindern sind bei drohenden Abschaltungen besonders zu berücksichtigen.

Immer mehr Haushalten droht eine Strom- oder Gassperre. Schon bei 100 Euro Schulden kann der Anschluss gekappt werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verzeichnet seit mehreren Monaten einen Anstieg an Klagen wegen angedrohter oder bereits vollzogener Unterbrechungen der Strom- und Gaszufuhr. Diese Entwicklung ist für Haushalte bundesweit relevant, also auch für Bürgerinnen und Bürger in Köln und dem Umland.

Ursächlich hierfür ist eine Novelle im „Energiewirtschaftsgesetz“. Demnach sind seit Dezember 2025 nicht mehr nur Grundversorger, sondern ebenso sogenannte Sondervertragsanbieter berechtigt, Energieanschlüsse zu unterbrechen. Dies hat nach Ansicht der Konsumentenschützer zur Folge, dass eine größere Anzahl an Haushalten von dieser Maßnahme tangiert wird.

Abschaltung schon bei 100 Euro Zahlungsrückstand möglich

„Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits Zahlungsrückstände ab 100 Euro ausreichen können, damit eine Strom- oder Gassperre eingeleitet wird“, erläutert Nina Sauer, Referentin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Als weitere Voraussetzung gilt, dass Sie mit mindestens zwei Abschlagszahlungen im Rückstand sein müssen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, die Sperrung mindestens vier Wochen vorab anzudrohen und sie acht Werktage vor der tatsächlichen Abschaltung schriftlich zu bestätigen.

In diesem Benachrichtigungsschreiben muss der Lieferant Sie zudem darüber aufklären, dass die Energielieferung in besonderen Härtefällen nicht eingestellt werden darf. Das ist beispielsweise der Fall, wenn für ältere oder kranke Menschen, Schwangere oder Kleinkinder im Haushalt gesundheitliche Nachteile durch die Unterbrechung zu befürchten wären.

Was tun, wenn eine Sperre angekündigt wird?

Nina Sauer empfiehlt Verbrauchern, bei denen die Begleichung von Rechnungen mitunter schwierig ist, daher dringend, Mitteilungen des Energieversorgers nicht zu übersehen. „In vielen Fällen kann eine Sperre noch verhindert werden, wenn Betroffene rechtzeitig reagieren und eine sogenannte Abwendungsvereinbarung oder Ratenzahlung vereinbaren“, so die Fachfrau. Ausstehende Forderungen können Sie dann in kleineren monatlichen Beträgen abbezahlen. Eine Sperrung verursacht zudem weitere Kosten, da Sie für die Unterbrechung und die Wiederinbetriebnahme zumeist selbst aufkommen müssen. Der deutlich unkompliziertere und preiswertere Weg ist es deshalb, frühzeitig eine Einigung mit dem Versorger anzustreben.

Sollte die Zufuhr von Energie bereits gestoppt sein, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen und erneut eine Ratenzahlung anfragen. Zwar existiert kein rechtlicher Anspruch mehr darauf, sobald der Anschluss gesperrt wurde, doch viele Versorger zeigen sich oft entgegenkommend.

Jobcenter oder Sozialamt können bei Schulden helfen

„Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte sich zusätzlich an das zuständige Jobcenter oder Sozialamt wenden“, rät Nina Sauer. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Behörden die Energieschulden zunächst als Darlehen gewähren. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.