Ferienbeginn in NRWWas Urlauber vor ihrem Reisebeginn wissen sollten

Lesezeit 3 Minuten
246676706

Sommerzeit ist Urlaubszeit: Doch wohin kann man aktuell bedenkenlos reisen?

Köln – Das Timing könnte kaum besser sein: Pünktlich zum Ferienstart in Nordrhein-Westfalen gilt die von der Bundesregierung für zahlreiche Reiseziele ausgesprochene Warnung nur noch ab einer Inzidenz von 200 und für gefährliche Virusvarianten-Gebiete. Doch die Angst vor einer neuen Welle trotz immer mehr geimpften Menschen ist weiter groß – denn zum Beispiel in Portugal steigen die Zahlen aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante gerade enorm an. Zudem bleibt die Frage, inwiefern gerade Reiserückkehrer nach Deutschland ein Risiko sind. Zwischen all diesen Nachrichten stehen Reisewillige und fragen sich: Was muss ich für meinen geplanten Urlaub wissen? Welche Dokumente brauche ich? Wo kann man aktuell bedenkenlos Urlaub machen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Für welche Länder gilt aktuell was?

Grundsätzlich unterscheidet die Bundesregierung zwischen drei Risikostufen: einfaches Risikogebiet, Virusvariantengebiet und Hochinzidenzgebiet. Wenn ein Land in eine der drei Kategorie fällt, muss man als Urlauber bestimmte Maßnahmen beachten. Die Einstufungen nehmen gemeinsam das Gesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium vor. Eine aktuelle Liste führt das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Website.

Welche Regeln gelten für Urlauber für die verschiedenen Einstufungen?

Als einfache Risikogebiete gelten die Regionen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion festgestellt wurde. Dazu gehören zum Beispiel derzeit die Türkei oder einzelne Regionen in Irland, Spanien und Schweden. Anfang des Monats wurden unter anderem Italien von der Risikoliste gestrichen.

Das heißt: Wer in einem Land Urlaub macht, das nicht auf einer Risikoliste steht (zum Beispiel Italien) und auf dem Landweg zurückkehrt, muss derzeit keinen negativen Test vorweisen.

Für Flugreisende gilt das nicht. Sie brauchen laut RKI vor dem Abflug in jedem Fall ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis. Dies gelte unabhängig vom Reiseland – und der Frage, ob es ein Risikogebiet ist oder nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bei einer besonders hohen Inzidenz wird von einem Hochinzidenzgebiet gesprochen. Derzeit gehören etwa Länder wie Ägypten, Tunesien und die Seychellen dazu. In einem Virusvariantengebiet treten bestimmte Varianten des Coronavirus besonders verbreitet auf. Seit dem 29. Juni gelten etwa Portugal (ausgenommen sind die Azoren und die Metropolregion Lissabon) und Russland als Virusvariantengebiete.

Mein Urlaubsland ist kein Risikogebiet – kann ich einfach so einreisen?

Die gute Nachricht: Viele beliebte Urlaubsländer gelten zurzeit nicht mehr als Risikogebiet. Zum Beispiel die Niederlande, Frankreich, Österreich, Dänemark. Wer in eines dieser Länder reisen möchte, muss sich allerdings trotzdem vorher genau informieren. Ob man ein negatives Testergebnis und/oder ein Einreiseformular braucht, ist unterschiedlich.

Wer etwa nach Dänemark, Frankreich oder Österreich reisen möchte, braucht einen aktuellen negativen Test oder den Nachweis über eine Genesung oder Impfung. Auch für die Einreise nach Griechenland ist ein negativer Test von Nöten. Außerdem müssen Reisende vor der Einreise hier ihre Daten angeben und erhalten einen QR-Code zur Nachverfolgung. Für den Italien-Urlaub muss man ein Formular ausfüllen, das es online hier gibt. Wer einen Urlaub in den Niederlanden plant, kann aktuell ohne Test und Forumlar einreisen.

Was muss man beachten, wenn man aus einem Hochinzidenzgebiet, Variantengebiet oder einfachem Risikogebiet kommt?

Egal aus welchem Gebiet man kommt: Man muss sich nach seiner Einreise auf einem digitalen Einreiseportal anmelden. Außerdem gilt eigentlich eine Quarantänepflicht. Das heißt: Nach der Einreise müssen Betroffene auf direktem Weg in ihre Wohnung oder Unterkunft und dürfen keine Besuche empfangen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei der Quarantänepflicht. So reicht zum Beispiel bei Einreisenden aus einfachen Risikogebieten ein negativer Schnelltest, um die Quarantäne zu vermeiden. Auch mit einem Genesenennachweis oder Impfnachweis ist dies möglich.

Schärfere Regeln gelten für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete. Dann ist ein negatives Testergebnis nicht ausreichend. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, muss für zehn Tage in Quarantäne. Allerdings kann man mit einem negativen Test, den man frühestens nach fünf Tagen machen kann, die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Ausnahmen gibt es mit einem Genesenennachweis oder Impfnachweis. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gibt es keine Möglichkeit, die 14-tägige Quarantäne vorzeitig zu beenden.

KStA abonnieren