Kommentar zur neuen GrundsteuerBehörden können ja doch digital

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Das Finanzamt des Kreises Euskirchen informiert aktuell Grundbesitzende über die anstehende Reform. (Symbolbild)

Was haben wir alle mit dem Kopf geschüttelt, als während der Corona-Pandemie publik wurde, dass die Gesundheitsämter die aktuellen Infizierten-Zahlen per Fax ans Robert-Koch-Institut übermitteln, statt auf moderne Kommunikationsmittel wie beispielsweise E-Mail oder ein Online-Portal zu setzen.

Dass Behörden aber auch anders können, führt uns gerade die Finanzverwaltung vor: Bei der Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer ist der digitale Weg nämlich der „normale“. Wer keinen PC hat, vielleicht noch nie im Internet war, der hat zunächst mal ein Problem.

Rund sechs Prozent der Bundesbürger zwischen 16 und 74 Jahren haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts noch nie das Internet genutzt. Dies entspreche rund 3,8 Millionen Menschen in Deutschland, so die Behörde. Je älter die Menschen, desto höher wird der Anteil der „Offliner“: Mit rund 21 Prozent am größten sei er bei den 65- bis 74-Jährigen. Ältere Jahrgänge wurden bei der im April veröffentlichten Studie, die auf Zahlen aus dem vergangenen Jahr basiert, gar nicht erst berücksichtigt.

Erwartungsgemäß ist daher gerade bei älteren Menschen die Verunsicherung groß, wenn sie nun vom Finanzamt aufgefordert werden, Angaben über ihr Haus und ihr Grundstück im Internet machen zu müssen.

Wenigstens wird in dem Anschreiben, das in diesen Tagen per Post an alle Grundstückseigentümer verschickt wird, auf die Möglichkeit hingewiesen, dass „in besonderen Ausnahmefällen“ die Abgabe in Papierform beantragt werden kann.

Dass man deswegen von der Behörde als „Härtefall“ geführt wird: Geschenkt! Wir merken uns die Formulierung, wenn wieder mal darüber berichtet wird, dass ein Amt eilige Daten per Fax überträgt... 

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