Weil Vorgaben des Landes zur Vergabe von Aufträgen aufgehoben werden, wird das „Interkommunale Vergabezentrum Südkreis Euskirchen“ aufgelöst.
Ende nach einem JahrInterkommunales Vergabezentrum im Südkreis Euskirchen wird aufgelöst

Im Schleidener Rathaus ist das Interkommunale Vergabezentrum Südkreis Euskirchen untergebracht.
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Genau ein Jahr nach der Gründung ist schon wieder Schluss: Das „Interkommunale Vergabezentrum Südkreis Euskirchen“ (IKVZ) wird zum 1. Januar 2026 aufgelöst. Hintergrund ist, dass die Vorgaben des Landes zur Vergabe von Aufträgen aufgehoben werden und sich damit neue Rahmenbedingungen im Bereich des Vergabewesens für die Kommunen ergeben.
Das IKVZ war zum 1. Januar 2025 von den Gemeinden Blankenheim, Kall und Nettersheim sowie der Stadt Schleiden gegründet worden. „Die Verfahren für die Verwaltungen werden immer komplizierter, die Anforderungen immer höher. Trotz aller Ankündigungen, dass die Bürokratie reduziert werden soll, wird der Aufwand immer größer“, hatte Schleidens Bürgermeister Ingo Pfennings seinerzeit geklagt. Das Vergabezentrum ist im Schleidener Rathaus untergebracht und hat vier Mitarbeiter.
Bei einigen Vergabeverfahren gelten strenge Anforderungen
Bei den Vergabeverfahren für Bauleistungen, Dienstleistungen und Beschaffungen gelten bislang strenge formale und gesetzliche Anforderungen. Die Mitarbeiter des IKVZ sollten die Kommunen während und nach dem Vergabeverfahren beraten und an der Entwicklung von standardisierten Prozessen zur Durchführung von Vergaben mitarbeiten.
Außerdem sollten sie Angebote und Bieteranfragen formell prüfen, Submissionen durchführen und die Vergabeverfahren dokumentieren. Mit der Kooperation sollte die Fachkompetenz insbesondere mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel gebündelt werden.
Vorgaben gibt es nur oberhalb der europäischen Schwellenwerte
Doch dann entschied das Land, dass die bisher gültigen Vorgaben zur Vergabe von Aufträgen zum 1. Januar aufgehoben werden. „Insbesondere der Wegfall der kommunalen Vergabegrundsätze sowie die Einführung des Paragrafen 75a der Gemeindeordnung NRW wirkt sich erheblich auf die Vorgehensweise bei der Durchführung von Vergaben der Kommunen aus und verleiht diesen einen neuen Gestaltungsspielraum“, heißt es in der Vorlage der Kaller Gemeindeverwaltung. Die Kommunen müssen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen künftig nur „wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz“ gestalten. Erst oberhalb der europäischen Schwellenwerte gelten die strengen formalen und gesetzlichen Vorgaben zu Vergabeverfahren.
Die neue Ausgangslage hatten Vertreter der beteiligten Kommunen Anfang Oktober erörtert und die Vor- und Nachteile sowie die Voraussetzungen für eine Fortführung der Einrichtung diskutiert. Am Ende wurde einstimmig entschieden, das IKVZ aufzulösen. Die Kommunen sollen den neuen Gestaltungsspielraum eigenverantwortlich nutzen.
„Die Rückmeldungen zu dem Vergabezentrum waren gut, aber es macht nach den Gesetzesänderungen jetzt keinen Sinn mehr“, sagte Pfennings. Man brauche nun keine Experten mehr mit „extremem Detailwissen“.
„Wenn jede Kommune eine eigene Satzung aufstellt, bringt ein gemeinsames Vergabezentrum nichts. Die Fachleute bei uns im Haus gehen aber nicht davon aus, dass der Aufwand für die Ausschreibungen deutlich geringer werden wird“, erklärte der Kaller Bürgermeister Emmanuel Kunz. Der Vorteil sei aber, dass man mehr regionale Firmen berücksichtigen könne. „Es gibt aber bislang noch keine verbindliche Handreichung des Landes. Deshalb fehlt den Kommunen zurzeit noch etwas die Orientierung“, sagte Kunz.

