Im Bereich des Eichgrabens ist es im Dorf bereits mehrfach zu Überschwemmungen gekommen – Die Stadt verweist an den Kreis.
Sorgen in MechernichBürger aus Glehn befürchten neue Überschwemmungen

Auf den Feldern westlich von Glehn ist der Bau von insgesamt sechs Windrädern geplant. Anwohner im Bereich des Eichgrabens befürchten dadurch eine Verschlimmerung der Hochwassersituation.
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Auch in den Jahren vor der „Jahrhundertflut“ von 2021 ist es in einigen Orten im Mechernicher Stadtgebiet bereits zu einigen kostspieligen Überschwemmungen nach Gewittern und anderen Starkregenereignissen gekommen. In Glehn waren zum Beispiel in den Jahren 2008 und 2016 mehrfach Anwohner im Bereich des Eichgrabens in der Valderstraße, der Frohnhofstraße und der Straße Rote Erde betroffen.
In Form eines Bürgerantrags hatten sich bereits vor dem Jahreswechsel rund 20 Einwohner aus Glehn an Bürgermeister Michael Fingel (CDU) gewandt und den Bau eines Regenrückhaltebeckens gefordert. Denn für die Zukunft sehen sie eine eher noch zunehmende Gefahr für erneute Überschwemmungen. Anwohner Hubert Braun, der sich mit zahlreichen weiteren Glehnern auch in einer Initiative gegen den Bau von insgesamt sechs Windkraftanlagen auf der Feldflur oberhalb des Dorfs engagiert, erklärte in der jüngsten Sitzung des Betriebs-, Umwelt- und Energieausschusses des Mechernicher Stadtrats, dass die geplanten Windräder die Überschwemmungssituation in Glehn noch verschärfen könnten.
Anwohner fürchten Bodenverdichtung durch Bau von Windrädern
Denn durch den Bau der Windräder würden weitere Flächen versiegelt, das Regenwasser könne nicht mehr versickern und laufe in der Folge oberirdisch ab, was dann weiter unterhalb – im Dorf – zu den befürchteten Überschwemmungen im Bereich des Eichgrabens führen könnte. Ein entsprechendes Regenrückhaltebecken könne die Situation jedoch entschärfen.
„Hier muss eine Absicherung erfolgen, damit wir vor weiteren Gefahren und Kosten geschützt werden“, forderte Braun. Zwar sei die Fläche, die für den Bau der Fundamente der Windkraftanlage benötigt werde, vergleichsweise gering, räumte Braun, der in der Ausschusssitzung stellvertretend für die anderen Antragsteller das Wort ergriffen hatte, ein. Jedoch müsse man auch berücksichtigen, dass beim Bau der Anlagen schweres Gerät zum Einsatz komme: „Zufahrtswege und Aufstellflächen für Kräne werden extrem belastet und verdichtet. Auch in diesen Bereichen kann das Wasser später nicht mehr gut versickern“, so Braun.
Stadt Mechernich sieht Zuständigkeit beim Kreis Euskirchen
Fachbereichsleiter Mario Dittmann von der Mechernicher Stadtverwaltung führte in einer Stellungnahme aus, dass für diesen Teilabschnitt des Eichgrabens im Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz im Stadtgebiet keine Rückhaltung vorgesehen sei: „Die Ausarbeitung des Fachbüros hat hier keine Priorität zur Planung einer Rückhaltung ergeben.“ Dabei hätten eine Reihe von Faktoren eine Rolle gespielt, zum Beispiel die Anzahl der potenziell geschädigten Personen, die topographisch ungünstige Lage und auch die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen.
Und während es für den Hochwasserschutz an Fließgewässern Zuschüsse vom Land NRW gebe, sei die Stadt bei reinen Starkregenmaßnahmen auf sich allein gestellt: „Solche Projekte müssten komplett über den kommunalen Haushalt finanziert werden, was zurzeit so nicht darstellbar ist“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Verwaltung.
Sollte es zutreffend sein, dass sich die Hochwassersituation durch den Bau der Windräder verschlimmern würde, wäre außerdem die Euskirchener Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde für den Windkraftausbau zuständig. „Das müsste der Kreis dann überprüfen und gegebenenfalls bei der Genehmigung der Windkraftanlagen berücksichtigen“, meinte der Beigeordnete Thomas Hambach.
Der Glehner Ortsbürgermeister Karl-Heinz Seeliger (UWV) sprang den Bürgern aus seinem Ort zur Seite: „Da muss man etwas für die betroffenen Anwohner tun“, forderte er. Auch die Gräben entlang der Wirtschaftswege und Felder müssten besser gepflegt werden, damit das Wasser im Falle eines Starkregenereignisses besser ablaufen könne. Immerhin: Dieser Sofortmaßnahme stimmte die Verwaltung direkt als Aufgabe für den Bauhof zu.


