Land beendet Testangebote in Kitas: Schulen in Prüfung

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Düsseldorf – Das Land Nordrhein-Westfalen steigt aus seinen regelmäßigen Corona-Testangeboten für Kinder in Kitas aus. Familienminister Joachim Stamp (FDP) kündigte am Freitag an, dass das Land hier stufenweise vorgehen werde, die Förderung des Landes werde für die Tests in der Kindertagesbetreuung dann nach Ostern komplett wegfallen. Die SPD-Landtagsfraktion kritisierte die Entscheidung angesichts hoher Corona-Zahlen als verantwortungslos. Das Testangebot an den Kindertagesstätten müsse unbedingt aufrechterhalten werden.

Ab 3. April wird Stamp zufolge zunächst die landesseitige Förderung der PCR-Pooltests eingestellt. Etwa ein Viertel der Kommunen im Land böten diese als besonders sicher geltenden Test an. Sie bekommen dann - wie die anderen drei Viertel der Kommunen - bis Ostern stattdessen noch entsprechende Mengen an Antigen-Schnelltests. Im zweiten Schritt werde dann nach Ostern das anlasslose Testen der Kinder in der Kindertagesbetreuung durch das Land beendet. An den Kitas besteht - im Unterschied zu Schulen - keine Testpflicht. Aktuell werden laut Ministerium pro Kind und Woche in Kitas drei Tests angeboten.

Ärzte hatten für Kinder ein Ende der anlasslosen Corona-Testungen und mehr Normalität im Alltag gefordert. Die zum Schutz gedachten Maßnahmen belasteten die Jungen und Mädchen eher als sie nutzten, kritisierte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW am Freitag. Auch wenn die Infektionszahlen bei Kindern hoch seien, „spiegelt das die reale Krankheitssituation bei den Kindern überhaupt nicht wieder”.

Die BVKJ-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe betonten: „Wir sehen in unseren Praxen kaum Kinder, die an Corona erkrankt sind, wir erleben massenhaft Kinder, die bei völliger Gesundheit oder banalem Schnupfen aufgrund von Testmaßnahmen der Kita teilweise zum wiederholten Male fernbleiben müssen.” Das sei der falsche Weg. „Wenn wir Kinder schützen wollen, dann muss endlich wieder gelten, dass wir über Krankheit reden und nicht über die Tatsache, dass ein gesundes Kind eventuell Viren in sich trägt.” Die Tests verhindern laut Verband „keine einzige Infektion irgendeines Kindes.”

Und wie sieht es an den Schulen aus? Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vom Freitag sollen Corona-Einschränkungen an Schulen spätestens bis Mai aufgehoben werden. Das gelte für das Tragen von Masken ebenso wie für anlasslose Tests, sagte die KMK-Präsidentin, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU), zum Ende der Beratungen in Lübeck. Die Öffnungen für die Gesamtgesellschaft könnten an den Schulen nicht vorbeigehen. Man wolle aber einen vorausschauenden und behutsamen Weg in die Normalität gehen. „Dabei ist für uns die Richtschnur immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen.”

In NRW ist zunächst noch keine abschließende Entscheidung zum Vorgehen gefällt worden. „Derzeit findet innerhalb der Landesregierung ein Meinungsbildungsprozess zu den weiteren, noch notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen statt”, hieß es aus dem Schulministerium. Dabei würden auch der Beschluss der KMK sowie der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Infektionsschutzgesetz berücksichtigt. An den Schulen müsse man „mit den Öffnungsschritten von Bund und Ländern ebenfalls Schritt halten.” Es werde ohnehin stets überprüft, „ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen noch verhältnismäßig und angemessen sind.”

Laut Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Infektionsschutzgesetz entfallen tiefgreifende Schutzmaßnahmen zum 20. März, bundesweit würde dann nur noch ein Basisschutz greifen. Die Länder können aber dem Entwurf zufolge weitere Maßnahmen verordnen - möglich sein sollen unter anderem auch weiter Testpflichten in Schulen.

Seit einer Umstellung des Testverfahrens für Schulen in NRW Ende Februar überprüfen sich Grundschüler dreimal pro Woche zu Hause per Corona-Selbsttest. An weiterführenden Schulen werden drei Selbsttests pro Woche am Testort Schule durchgeführt. Eine Testpflicht besteht seit dem 28. Februar in NRW aber für Schüler und Schulpersonal nur noch, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.

© dpa-infocom, dpa:220311-99-480158/4 (dpa/lnw)

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