Baden in der Wupper ist in Leichlingen verboten. Doch das kümmert Ausflügler an warmen Tagen offenbar nicht.
Wupper in LeichlingenFörderverein Wipperkotten über Badespaß am Wehr verärgert

Am Pfingstwochenende kühlten sich etliche Ausflügler in Höhe des Wipperkottens in der Wupper ab.
Copyright: Reinhard Schrage
Am warmen Pfingstwochenende war es wieder soweit: Etliche Ausflügler nutzten die Wupper in Höhe des Wipperkottens, um sich im Fluss abzukühlen. Und nicht nur das: Sie lösten Steine aus dem Wehr, um unterhalb des Wehrs kleine Pools zu bauen. Reinhard Schrage, Vorsitzender des Fördervereins Schleiferei Wipperkotten am Solinger Ufer der Wupper, beobachtet das Treiben an und in der Wupper seit Jahren. Und seit Jahren wächst seine Verärgerung über die Rücksichts- und Gedankenlosigkeit der Leute.
Die Situation hat sich in den vergangenen ein bis zwei Jahren noch verschärft, sagt Schrage im Gespräch mit dem „Leverkusener Anzeiger“. Die Stadt Solingen habe durch Kontrollen den früheren Grill-Hotspot im Park Engelsberger Hof an der Stadtgrenze zu Hilden erfolgreich bekämpft. Nun aber, so Schrage, habe sich „ein Teil dieser Vandalen an den Wipperkotten verlagert und macht da alles, was am Ufer eines schönen Flusses möglich ist“. Dass der Fluss in diesem Abschnitt Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ist, die höchste europäische Naturschutzstufe, interessiert die Leute überhaupt nicht, so Schrage weiter.
Tatsächlich ist Baden in der Wupper verboten. Und nicht nur die Wupper steht unter Schutz. Auch das Wehr ist als Denkmal gesetzlich geschützt. Schrage: „Wir haben es nach dem Hochwasser 2021 mit 250.000 Euro aus Steuergeld sanieren lassen. Am Wehr staut sich das Wasser auf. Das ist die wichtigste Voraussetzung für die Arbeit in der historischen Schleiferei“, der letzten von ehemals mehreren Dutzend am Wupperufer, die die Wasserkraft für ihr Handwerk nutzten.
Aber das interessiere die Leute alles offenbar nicht, die mit Schlauchbooten oder Luftmatratzen über das Wehr rutschten, wie Schrage in anderen Jahren beobachtet hat. Der Fördervereinsvorsitzende kritisiert die Städte Solingen, Leichlingen und den Rheinisch-Bergischen Kreis, die aus Sicht des Vereins zu wenig tun, um dem Natur- und Denkmalschutz an dieser Stelle zur Geltung zu verhelfen. „Der eine schiebt die Verantwortung auf den anderen“, so Schrage.
Die Frage der Zuständigkeit ist komplex. Der Wipperkotten liegt auf Solinger Gebiet, die Grenze zwischen den beiden Städten verläuft in der Flussmitte. Die Ausflügler nutzen an dieser Stelle aber das unbebaute Leichlinger Ufer zum Einstieg in den Fluss. Auf Solinger Seite verhindern privater Grund und Bebauung des einfachen Weg an die Wupper.
Die Stadt Leichlingen teilt dazu auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“ mit, dass das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollgänge an der betreffenden Stelle durchführe. Dort prüfe man den ruhenden Verkehr und informiere die Ausflügler über das Badeverbot. So auch am Pfingstwochenende: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klärten über die geltenden Verbote sowie ihre Bedeutung für den sensiblen Lebensraum Wupper auf. Die angesprochenen Personen zeigten sich überwiegend verständnisvoll. Weitere gemeinsame Kontrollen im Laufe des Jahres sind geplant.“
Die Stadt weist aber gleichfalls auf die vielfältige Zuständigkeit in dem Areal hin. „Für den Gewässerlauf und die Böschungen der Wupper als Naturschutzgebiet“ sei die Untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig, mit der man kooperiere. An der Kanu-Umtragestelle am Wupperufer will die Stadt zudem eine Informationstafel aufstellen, die über das Naturschutzgebiet und die Wupper sowie die Schutzgründe und die geltenden Verbote informiert. Schützenswerte Bereiche sollen künftig leichter erkennbar abgegrenzt werden. Wie das geschehen soll, teilt die Stadt nicht mit.
