18 Monate auf BewährungLeverkusener Rentner wegen Kreditbetrugs verurteilt

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia (Symbolbild) 

Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia (Symbolbild) 

Leverkusen – Das Amtsgericht Leverkusen hat am Freitag einen 60-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Helmut K. (Name geändert) hatte in 83 Fällen versucht, im Namen einer Immobilienfirma Kredite und Darlehen bei Filialen der Deutschen Post aufzunehmen. 58 dieser Versuche waren erfolgreich; es entstand ein Gesamtschaden von knapp 572.000 Euro.

Helmut K. war im Zeitraum vom 10. Mai bis zum 9. Dezember 2015 von einer Drahtzieherin zu verschiedenen Filialen gebracht worden und hatte dort nach Krediten gefragt. Insgesamt hatte er 36 gefälschte Ausweise genutzt. Für jeden erfolgreichen Kreditabschluss hatte er nach eigener Aussage knapp 500 Euro von den Drahtziehern erhalten; so hatte der erwerbsunfähige Rentner knapp 21 500 Euro für sich selbst bekommen.

Drahtzieher zu langen Haftstrafen verurteilt

Die beiden Drahtzieher, die bereits zu dreieinhalb beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt worden waren, seien, sagte Helmut K., auf ihn zugekommen, nachdem er ein Inserat in der Zeitung geschaltet hatte, um einen Nebenjob zu finden. Er selbst habe nach jedem einzelnen Täuschungsversuch gespürt, dass er das Falsche tut, habe sich aber immer wieder überreden lassen, doch weiterzumachen. Das begründete er mit einem geringen Durchsetzungsvermögen und seinem Gesundheitszustand. Helmut K. leidet an starken Depressionen und einer Angst- und Panikerkrankung. Zudem habe er nach eigener Aussage vor einigen Jahren einen Schlaganfall erlitten sowie eine Magen-Operation überstehen müssen.

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Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft plädierten auf eine positive Gesellschaftsprognose. „Mich belastet die Sache heute noch“, sagte K. vor der Urteilsverkündung. Der Richterspruch wurde damit begründet, dass beim Angeklagten keine große kriminelle Energie zu spüren sei und er bei den Straftaten nicht die treibende Kraft gewesen sei.

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