Das Amtsgericht befand ihn für schuldig, verhängte aber keine hohe Strafe: wegen des Jugendstrafrechts.
Tatort Deutzer Hotel23-jähriger Leverkusener wegen Vergewaltigung verurteilt

Bei dieser Verhandlung am Amtsgericht Leverkusen war die Öffentlichkeit oft ausgeschlossen.
Copyright: Ralf Krieger
Ein zur Tatzeit 19-jähriger Leverkusener ist vom Jugendschöffengericht Leverkusen wegen der Vergewaltigung einer damals 19-jährigen Frau schuldig gesprochen worden. Die Vergewaltigung hatte er in einem Deutzer Hotel begangen. Zudem wurde er wegen Beleidigung, einer Körperverletzung und einer exhibitionistischen Handlung verurteilt.
Weil er nach den Regeln des Jugendstrafrechts verurteilt wird, bekommt er nur elf Monate Haft, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Das heißt, er muss die Haft nur antreten, wenn er sich wieder etwas zuschulden kommen lässt oder Bedingungen nicht erfüllt. Zusätzlich muss der Täter 5000 Euro und Zinsen an sein Vergewaltigungsopfer zahlen und alle zukünftigen materiellen Schäden erstatten, die wegen der Taten noch kommen könnten. Die nicht geringen Kosten des Verfahrens muss er zudem tragen.
Bevor es zur Vergewaltigung in einem Hotel in Köln-Deutz gekommen war, hatten die beiden 19-Jährigen ein- oder mehrmals einvernehmlich Sex miteinander gehabt, so die Richterin. In der Urteilsbegründung hielt sie fest, dass erzwungener Sex eine Vergewaltigung sei, selbst wenn es vorher zwar zu wildem, aber einvernehmlichem Sex gekommen sei. Die Frau hatte zu dem Mann mehrfach deutlich „Nein“ gesagt.
Was bewegt Leverkusen?
Jetzt bei der Umfrage mitmachen und eines von fünf Kölner Stadt-Anzeiger-Fanpaketen gewinnen.
In dem Zimmer hatten sich noch eine Freundin und ein Kumpel des Täters aufgehalten, die aber weniger in die Sache verwickelt waren. Die Freundin soll stark betrunken gewesen sein.
Nach der Vergewaltigung kam es zudem zu einem Handgemenge, bei dem der heute 23-jährige Angeklagte Imran K. (Name geändert) der jungen Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, wobei ihr die Lippe geplatzt war.
Vergewaltigungsprozess: Streckenweise nicht öffentlich
Der Prozess lief über weite Strecken nicht öffentlich, um die Zeuginnen zu schützen, aber nicht nur. Der Angeklagte hat schon früh Straftaten angesammelt, das war am letzten Verhandlungstag der Beweisaufnahme zur Sprache gekommen: Körperverletzungen, Widerstand, Drogendelikte, dennoch ist er immer mit Verwarnungen davongekommen: In einem Fall hatte er vor einem Leverkusener McDonald’s eine Frau ins Gesicht geschlagen. Dafür hatte er Arbeitsstunden und Auflagen bekommen. Ein Jahr später beging er die nächste Körperverletzung und einen Raub. Mehrmals leistete er Widerstand gegen Festnahmen durch die Polizei. Einmal, als er als Dealer mit Kokain und Marihuana in der City C in Wiesdorf aufgegriffen wurde, versetzte er einem Polizisten einen Kopfstoß. Die Folge auch hier: nur eine Verwarnung.
Auch in der jetzt beendeten Verhandlung hatte eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe stark Partei für ihren Schützling ergriffen, ähnlich einer Anwältin: Man möge ihn noch einmal nach Jugendrecht verurteilen. Er habe sich seit zwei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen und habe inzwischen eine feste Freundin, lächelte sie ihn an.
Seine große Leidenschaft sei der Boxsport, sagte sie. Die gebe ihm Struktur und er habe die mündliche Zusage, in seinem Sportklub eine Ausbildung zum Fitnesskaufmann zu machen.
Offenbar hatte der Boxverein ihm aber nicht nur Stabilität gegeben; dort hatte er auch das Schlagen gelernt, was seine Opfer, unter anderem die Frau im Deutzer Hotel, zu spüren bekommen hatten.
Die Richterin bescheinigte Imran K. ein abwertendes Frauenbild, er hatte die Frauen mit Urin besudelt, nähere Details sollen hier nicht genannt werden. Deshalb verordnete das Gericht dem 23-Jährigen zusätzlich zur Strafe drei Erziehungsgespräche, die er mit Mitarbeitern der Leverkusener Jugendgerichtshilfe führen muss.

