AmtsgerichtIn Zahnarztpraxis in Leverkusen verschwanden Hunderttausende Euro

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Säle Amtsgericht Leverkusen. Foto: Ralf Krieger

Saaltüren im Amtsgericht Leverkusen.

Untreue oder Steuerhinterziehung in einer Leverkusener Praxis – um die Frage wird vor dem Amtsgericht Leverkusen hart gekämpft.

War es Untreue einer Zahnarzthelferin oder hat der Leverkusener Zahnarzt selbst Geld vor der Steuer hinterzogen? In einer Leverkusener Zahnarztpraxis sollen knapp 200.000 Euro verschwunden sein, für die in der Praxis aber anscheinend Leistungen erbracht worden sind.

Der ursprüngliche Anlass des Verfahrens soll eine Steuerprüfung bei dem Zahnarzt gewesen sein. Dabei wurde der besagte Fehlbetrag festgestellt. Nach der Steuerprüfung soll der Zahnarzt aber seine Angestellte belastet haben.

Konnte die Zahnarzt-Angestellte knapp 200.000 Euro einfach mitnehmen?

Die Angestellte sitzt auf der Anklagebank, eine kleine Frau, Mitte 40. Sie soll im Strafregister ein unbeschriebenes Blatt sein. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass sie nachweislich mindestens 23.000 Euro veruntreut haben soll. 29 Beträge, im Durchschnittlich also Rechnungen über knapp 800 Euro. Der Zahnarzt soll behaupten, sie habe das gesamte, in seinen Büchern fehlende Geld unterschlagen, fast 200.000 Euro.

Das Geld sollen Patienten nach der Behandlung in der Praxis bei der Angestellten in bar gezahlt haben. Quittungen, so die Anklage, habe die Angestellte an die Patienten ausgegeben. Die Unterschlagungen sollen laut Anklage zwischen Februar 2017 bis April 2020 gelaufen sein, der Zahnarzt nimmt aber an, dass schon sehr viel länger illegal Geld aus seiner Praxis abgezweigt wurde: seit 2012.

Die Verteidigerin der Angeklagten, Pantea Farahzadi, sagt, es sei aus ihrer Sicht wenig wahrscheinlich, dass er in einer kleinen übersichtlichen Praxis davon über all die Jahre nichts mitbekommen haben will. Ihre Version: das Geld könnte der Zahnarzt aus der Kasse entnommen, die Rechnungen aber womöglich nicht ans Finanzamt weitergereicht haben. Das sei lange gut gegangen, bis die Sache bei der Buchprüfung auffiel.

Seine ehemalige Angestellte schweigt, sie hat zwei Verteidiger an ihrer Seite.

Verteidigung: Der Zahnarzt will sich vor der Steuer retten

Farahzadi und ihr Kollege, Abdou Gabbar, versuchen zu beweisen, dass ein ganz anderes Motiv hinter dem Fall steckt: Der Zahnarzt könnte ganz einfach nach seinen Bar-Entnahmen aus der Kasse ein großes Problem mit der Steuer haben, weil knapp 200.000 Euro nicht in seinen Büchern auftauchen. Wie viel genau, das wollen sie noch durch Einsicht in die Steuerakte herausfinden. Nach Lage der Dinge unterstellen sie dem Zahnarzt eine niederträchtige Strategie: Um dem Finanzamt zu entgehen,  könnte er die Sache seiner ehemaligen Angestellten in die Schuhe geschoben haben.

Licht in die Angelegenheit zu bringen, ist keine leichte Aufgabe für den Amtsrichter Dietmar Adam, denn zur Verhandlung sind drei Anwälte im Raum, die knallhart an die Grenzen gehen. Für den Rechtsvertreter des Zahnarztes, ein renommierter Steueranwalt und Steuerberater, tippen und schreiben zusätzlich zwei Mitarbeiter jedes Wort mit, das im Saal fällt. Für die ehemalige Angestellte steht in dem Verfahren viel auf dem Spiel, aber für den Zahnarzt aus dem Bezirk Opladen noch viel mehr als nur die knapp 200.000 Euro nicht versteuerter Einnahmen; nämlich, dass er den Verdacht wider besseres Wissen auf seine Angestellte gelenkt haben könnte.

Selbst die Verlobte des Zahnarztes, die auch über Jahre Patientin in der Praxis gewesen ist, hat einen Anwalt als Zeugenbeistand an ihrer Seite. Sie gibt an, einmal 7,55 Euro in bar gezahlt zu haben.

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