Amtsgericht LeverkusenFamilienvater von Drogenvorwurf freigesprochen

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Kokain

Symbolbild.

Leverkusen – Zu einem Freispruch gekommen ist das Leverkusener Amtsgericht am Mittwoch im Prozess gegen Ali N. (Name geändert). Dem Angeklagten war der Besitz sowie der Handel von Betäubungsmitteln vorgeworfen worden, zudem soll er ohne Führerschein Auto gefahren sein. Für Letzteres erhielt N. zwar eine Strafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro, der Besitz von Betäubungsmitteln konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.

N. war am 23. Januar 2018 von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Zuvor war er schon mehrfach beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Da er auch dieses Mal keine Fahrerlaubnis hatte, entschied er sich zur Flucht. Die Beamten folgten ihm, konnten ihn aber nicht stellen. Anschließend wurden in seinem Auto Kokain und Haschisch gefunden – es kam zur Anklage.

Zeuge wird belastet

Schon in der Vorwoche hatte N. vor Gericht bestritten, der Besitzer der Drogen zu sein. Diese hätten Mehmet K. (Name geändert) gehört, der am 23. Januar ebenfalls im Auto gesessen hat. N. hatte ausgesagt, dass ihm die Drogen von K. bei einem Treffen in der Wohnung von Antonio B. (Name geändert), einem weiteren Zeugen, angeboten worden seien. K. hatte am ersten Verhandlungstag bestritten, B. überhaupt zu kennen.

Diese Aussage hat K. am Mittwoch revidiert, nachdem er mit der Aussage von Antonio B. konfrontiert wurde. Dieser hatte betont, dass beide sich schon mehrfach gesehen hatten. Zudem hatte er das Treffen zwischen N. und K. bestätigt. Dabei habe Kokain auf dem Tisch gelegen. Da K. nun von zwei Personen belastet wurde, die seiner Version widersprachen, stufte ihn das Gericht als unglaubwürdig ein.

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Zu klären blieb, wie DNA-Spuren von N., die die Polizei auf dem verpackten Kokain gefunden hatte, zustande gekommen waren. Das Gericht räumte die Möglichkeit ein, dass N. die Drogen in der Hand gehabt hat, als sie ihm von K. angeboten worden waren. Zudem stellte der Richter am Amtsgericht fest, dass K. zumindest die Chance hatte, die Drogen im Auto des Angeklagten zu verstecken; schließlich ist er dort eine Zeit lang allein gewesen. Letztlich konnte nicht festgestellt werden, dass N. der Besitzer der Drogen gewesen ist. Er wurde vom Vorwurf des Besitzes sowie des Handels folglich freigesprochen. Er erhielt allerdings eine Führerscheinsperre für ein Jahr sowie die Geldstrafe über 900 Euro.

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