40.000 Euro GesamtschadenLeverkusener droht Haftstrafe wegen Computerbetrugs

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Landgericht Köln_RUST

Das Landgericht Köln.

Leverkusen – Insgesamt 385 illegal erworbene Bahn- und Flugtickets, Kleidungs- und Schmuckstücke sowie Autoteile und ein Gesamtschaden von knapp 40 000 Euro. So lautet die Bilanz, wegen der sich ein 36-jähriger Leverkusener in diesen Tagen vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Marvin L. (Name geändert) ist des gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 408 Fällen (23 gescheiterte Versuche) angeklagt. Im Zeitraum vom 19. Oktober 2014 bis zum 3. Mai 2017 soll L. mit Hilfe illegal erworbener Kreditkartennummern unter anderem die Deutsche Bahn sowie die Kleidungs-Onlineshops Zalando und Fashionette betrogen haben.

Das Vorgehen des Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft am Montag als ausgeklügelt eingeschätzt. Zum einen habe L. über eine russische Onlineplattform diverse Kreditkartennummern erlangt, um seine Online-Einkäufe tätigen zu können.  Außerdem habe der Angeklagte gefälschte Namen und Mail-Adressen verwendet, um im Ernstfall schwieriger zu identifizieren zu sein. Diese Methoden wirken sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft verschärfend auf die Urteilsfindung aus. Dazu komme der hohe wirtschaftliche Gesamtschaden. Gefordert ist eine Haftstrafe von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren; in diesem Fall wäre eine Bewährung nicht möglich.

Verteidigung plädiert auf zwei Jahre

Dass Marvin L. um eine vollzogene Haftstrafe herumkommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht ausgeschlossen. Die Verteidigung des 36-Jährigen plädierte am Montag für eine Haftstrafe von nur zwei Jahren. In diesem Fall wäre es eine Option, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. Dafür spreche, dass L. nicht vorbestraft sei und sich nach dem letzten Fall des Computerbetrugs am 3. Mai 2017 nichts mehr habe zuschulden kommen lassen.

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Die Staatsanwaltschaft betonte, dass eine Bewährungsstrafe, wenn überhaupt, nur in Betracht zu ziehen sei, wenn L. ein umfassendes Geständnis ablegt und Einblicke in seine Vorgehensweise ermöglicht sowie eine detaillierte Planung seiner Zukunft schildert. Außerdem forderte sie den Verzicht auf die gekauften Gegenstände, den Werteinzug sowie den Wertersatz bei schon getragenen Kleidungsstücken, die dadurch nicht zurückgegeben werden können.

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Bei der Urteilsfindung positiv zu berücksichtigen sei jedoch die lange Verfahrensdauer sowie der Umstand, dass der Angeklagte zum ersten Mal in U-Haft saß und somit schon beeindruckt genug sein könnte. Die Kammer teilte mit, dass sie das geeignete Strafmaß bei zwei bis drei Jahren sieht. Zudem fasste sie die 408 Einzelfälle in einer Tabelle zu 68 Fällen zusammen, um die Übersichtlichkeit zu verbessern. Erst am Donnerstag wird sich Marvin L. selbst zu den Vorwürfen äußern. Sein Verteidiger kündigte allerdings schon an, dass der Angeklagte die Taten einräumen wird.

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