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Bundesrat verlängert AntragsfristFlutgeschädigte können bis 2026 auf Wiederaufbauhilfe hoffen

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Schlebusch im Hochwasser Mitte Juli 2021

Hochwasser in Schlebusch am 14. Juli 2021

Im Juli jährt sich zum zweiten Mal der Tag der Hochwasserkatastrophe in NRW. Nun hat der Bundesrat das Wiederaufbauprogramm verlängert.

Am 15. Juli 2021 verursachten Starkregen und Hochwasser in Leverkusen und Umland große Schäden. Kurz bevor sich der Tag zum zweiten Mal jährt, hat der Bundesrat nun eine Verlängerung des Wiederaufbauprogramms bekannt gegeben.

Der Wiederaufbaufonds von Bundes- und Landesregierungen wurde damals schnell eingerichtet. Ursprünglich konnten Flutgeschädigte bis zum 30. Juni 2023 Erstanträge auf finanzielle Hilfen stellen. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die Antragsfristen bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Seit Juli 2021 hat die Stadt Leverkusen laut eigenen Angaben rund 300 Erstberatungen zur Fluthilfe geführt. Wer Hilfe benötigt, kann sich montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0214/406-3130 oder jederzeit per Mail wiederaufbauhilfe@stadt.leverkusen.de an die Mitarbeitenden wenden. Telefonisch oder per Mail können auch Vor-Ort-Termine in der „Beratungsstelle Wiederaufbau-Hilfe“, Hauptstraße 105 in Leverkusen-Wiesdorf, vereinbart werden.

Vereine können ebenfalls Unterstützung beantragen

Die Stadt Leverkusen stellt auch die für den Antrag notwendige Betroffenheitsbescheinigung aus. Eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen gibt es online unter https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/22-09-01_mhkbd_checkliste.pdf. Neben der Stadt bietet auch der Malteser Hilfsdienst Beratung zur Fluthilfe, weitere Infos gibt es unter der Telefonnummer 0214/20649224 oder per Mail an Fluthilfe.Leverkusen@malteser.org.

Nicht nur Privatpersonen, auch Vereine können Anträge zur Fluthilfe stellen. Anspreachpartnerin ist Bärbel Fröhlingsdorf vom Zentralen Fördermanagement unter Tel. 0214/406-8825 oder Mail an baerbel.froehlingsdorf@stadt.leverkusen.de.

Ausführliche Informationen zum Wiederaufbaufonds sind zudem online auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe sowie auf der Seite des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal?search=Wiederaufbau verfügbar. (wue)