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CDU-AnfrageMuss Leverkusens OB Uwe Richrath Nebeneinkünfte in die Stadtkasse abführen?

Lesezeit 4 Minuten
Stefan Hebbel und Uwe Richrath wollen beide Oberbürgermeister von Leverkusen werden.

Stefan Hebbel und Uwe Richrath wollen beide Oberbürgermeister von Leverkusen werden.

Rund 31.000 Euro an Nebeneinkünften hat Leverkusens Oberbürgermeister im Jahr 2024 bekommen.

Es gehe ihm nicht darum, jemandem Geld nicht zu gönnen, dass man zum Beispiel durch Aufsichtsratsposten bekommen habe, sagt Stefan Hebbel im Gespräch mit dem „Leverkusener Anzeiger“. Schließlich sitze er selbst in verschiedenen Gremien. Aber wenn man im Zuge der schweren Haushaltskrise um Summen von 5000 bis 10.000 Euro feilsche, „auch im Sozialbereich“, dann müsse man auch schauen, ob alle Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters auch bei ihm bleiben oder in die Stadtkasse fließen müssen.

Die Leverkusener CDU-Fraktion um Hebbel, der Richrath auch im Rennen um das Amt des Oberbürgermeisters herausfordert, hat eine Anfrage gestellt, in der sie wissen will, wie es um die Nebeneinkünfte des Sozialdemokraten steht. Genauer: Ob die Tätigkeiten, die Richrath im vergangenen Jahr ausgeübt hat und für die er bezahlt worden ist, untrennbar mit seinem Hauptamt verbunden seien. Nach Landesrecht dürfe der OB die Vergütung dafür dann nicht behalten, behauptet die CDU. Tim Feister, stellvertretender Fraktionsvorsitzer, erklärt anhand eines Beispiels: „Wenn Herr Richrath Vergütungen aus Aufsichts- oder Verwaltungsratssitzen von städtischen Tochtergesellschaften behalten hat, die ihm nur aufgrund seines Amts zustehen, dann ist das nicht zulässig – und das Geld gehört zurück in die Stadtkasse.“

Prüfung soll auch auf Dezernenten ausgeweitet werden

Deshalb will die CDU eine rechtliche Einordnung aller Nebentätigkeiten des OB aus 2024 sowie den Vorjahren und prüfen, ob er die Beträge, die er einbehalten hat, hätte abführen müssen. Auch für die Beigeordneten soll das gelten, fordert die CDU. Annegret Bruchhausen-Scholich, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, lässt sich in einer Pressemitteilung zitieren: „Es geht um mehr als nur um Transparenz – es geht um Integrität im Amt. Wer an der Spitze der Stadt steht, muss mit bestem Beispiel vorangehen.“

31.793,24 Euro hat Richrath einer Verwaltungsvorlage für den Rat nach im Jahr 2024 erhalten. 22.987,24 Euro davon als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse, die gesetzliche Höchstgrenze dafür liegt nach Auskunft der Verwaltung bei 28.908,85 Euro. 2856 Euro hat er für seine Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung der Avea, 238 Euro bei der Dehoga, 1666 Euro im Klinikum, 476 in der Klinikum Service gGmbH, 2380 Euro bei der WGL und 1190 Euro für seine Mitgliedschaft im Beirat der Rhein-Energie bekommen. Das macht insgesamt 8806 Euro, die von der Verwaltung angewandte Höchstgrenze liegt bei 11.56,63. Sein Bruttogehalt als Oberbürgermeister lag bei 173.949,80 Euro.

„Oberbürgermeister Uwe Richrath wurde kürzlich durch den Stadtkämmerer über eine mögliche Abweichung der bisher gelebten Praxis zur rechtlichen Bewertung der Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten (als kommunale Wahlbeamte) informiert“, nimmt die Stadt Stellung zur Anfrage. 

Zur Wahrung der Rechtssicherheit und zur Schaffung einer verbindlichen Entscheidungsgrundlage ist es notwendig, hier eine eindeutige Einschätzung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
OB Uwe Richrath

Daraufhin habe man die Bezirksregierung um Auskunft gebeten, erst telefonisch, dann schriftlich. Kämmerer Michael Molitor hat die Anfrage an die Bezirksregierung weitergeleitet: „Herr Oberbürgermeister Richrath hat in seinen Amtszeiten der Praxis seiner Vorgänger folgend die jährliche Vorlage zu seinen Nebeneinkünften in der im Anhang beigefügten Fassung dem Rat vorgelegt“, heißt es in der entsprechenden E-Mail.

OB Uwe Richrath sagt selbst: „Zur Wahrung der Rechtssicherheit und zur Schaffung einer verbindlichen Entscheidungsgrundlage ist es notwendig, hier eine eindeutige Einschätzung der Aufsichtsbehörde einzuholen.“ Mit der Anfrage an die Bezirksregierung wolle man offene Rechtsfragen klären. Sobald eine Antwort vorliege, wolle man die Öffentlichkeit und die zuständigen Gremien informieren.

Vorgaben sind kompliziert

Auch Richraths Vorgänger hätten sämtliche Nebeneinkünfte des OB dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt, so habe Richrath das fortgeführt. „Bisher ergab sich kein Anlass, die Vorgehensweise infrage zu stellen“, teilt die Stadt mit. Auf das Thema gekommen war die CDU durch „kommunalpolitische und kommunalrechtliche Seminare“. Im Rat im April hatte Benedict Rees (Klimaliste) eine Anfrage dazu gestellt, die denselben Hintergrund hat. Die Antwort werde im Sitzungsprotokoll gegeben, hieß es damals von der Verwaltung. Damit war der Tagesordnungspunkt erledigt.

Im Paragraf 58 des Landesbeamtengesetzes steht dazu: „Übt eine Beamtin oder ein Beamter eine Tätigkeit, die zu ihren oder seinen dienstlichen Aufgaben (Hauptamt, Nebenamt) gehört, wie eine Nebenbeschäftigung gegen Vergütung aus, so hat sie oder er die Vergütung an den Dienstherrn abzuführen.“

Der Knackpunkt liegt also wohl in der Frage, ob die Tätigkeiten des OB dem Hauptamt zuzuordnen sind oder ob sie als Nebentätigkeiten eingestuft werden. Bei zweiterem greift die Nebentätigkeitsverordnung NRW. Darin sind die von der Verwaltung in ihrer Vorlage angeführten Höchstgrenzen (28.908 Euro für die Sparkasse und 11.563 Euro für anderen Nebentätigkeiten) festgelegt.

Im Paragraf 13, Absatz 2 der Nebentätigkeitsverordnung steht: „Erhält ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (§ 3) oder für andere Nebentätigkeiten, die er auf Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten ausübt, so hat er sie insoweit an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuführen, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten zusammengerechnet die jeweilige Höchstgrenze nach Absatz 1 übersteigen.“