Schandfleck an der BahnhofstraßeEine Bebauung des Bunkers in Opladen ist offenbar möglich

Lesezeit 3 Minuten
Die Politik berät in Kürze über eine Studie zum Bunker-Gelände in Opladen. (Archivfoto)

Die Politik berät in Kürze über eine Studie zum Bunker-Gelände in Opladen. (Archivfoto)

Der Bunker an der Bahnhofstraße in Opladen, dessen Dach als Parkplatz genutzt wird, gilt seit jeher als Schandfleck im Stadtteil.

Der Bunker an der Bahnhofstraße in Opladen ist seit Jahren Gesprächsthema im Stadtteil. Wie auch immer man das zwischen Häuserzeilen liegende und als Parkplatz genutzte Gelände persönlich einschätzen mag: Die Mehrheit der Opladenerinnen und Opladener sieht es wohl als kleinen bis mittelgroßen Schandfleck an.

Als Schandfleck im Zentrum eines Stadtteils zudem, den die Menschen ob seiner vielen Kneipen und Clubs, seiner Nähe zur Wupper und nicht zuletzt der Neuen Bahnstadt ganz in der Nähe als jenen Stadtteil Leverkusens ansehen, der am meisten gesellschaftliches wie ökonomisches Potenzial birgt. Dass das Bunker-Problem indes bald angegangen werden könnte, offenbart ein Blick auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der für Opladen zuständigen Bezirksvertretung II.   

Die findet am Dienstag, 30. Januar, im Verwaltungsgebäude am Goetheplatz statt, wo dann auch das Ergebnis einer Studie zum Bunker auf dem Tisch der Bezirksvertretenden liegen wird. In Auftrag gegeben wurde es von den Stadtoberen. Anlass war das  Stadtteilentwicklungskonzept Opladen, kurz STEK.

Schlechtes Image eines Areals 

In dem wird noch einmal auf das Image des Bunker-Areals zwischen Bahnhofstraße und Gerichtsstraße eingegangen: Es gelte vielen Menschen als Angstraum, an dem es vor allem in den Abend- und Nachtstunden zu kriminellen Handlungen komme. Hinzu komme die Vermüllung auf dem Parkplatz und in der gleich nebenan gelegenen Meineidsgasse, die Bahnhof- und Gerichtstraße verbindet.

Das Architektenbüro Rotterdam-Dakowski aus Leverkusen nahm sich bereits zum Jahreswechsel 2020/21 der Studie an – und kam 2022 zu dem Ergebnis, dass auf dem Gelände des Bunkers durchaus neu gebaut werden könne. Die Expertinnen und Experten des Büros sprechen in einer Einschätzung, die nun auch in die Sitzung eingebracht wird, von einem „möglichen Baukörper mit Nutzungsmix“ mit etwa Wohnungen, Gewerbe- und Gastronomiebetrieben sowie Ausstellungsräumen.

Statische Prüfung ist unumgänglich

Zu bedenken sei jedoch zweierlei: Erstens müsse vor jedweder Bebauung trotz allem noch geprüft werden, ob diese statisch auch tatsächlich möglich wäre – der Bunker liegt nun einmal unterirdisch. Zweitens: Der Bunker habe bislang nur einen grundsätzlichen Denkmalwert. Er sei somit noch kein Denkmal. Das könne er aber noch werden. Die Einschätzung seitens der Architektinnen und Architekten im Wortlaut: „Eine Überbauung mit Integration [...] des unterirdischen Bunkers ist [...] möglich. Es sollte jedoch beachtet werden, dass mit einer Bebauung der Bunkerfläche und dem Abriss oder der Integration der baulichen Anlagen eine zukünftige mögliche Einstufung als Denkmal erschwert wird.“ Sprich: Hier müsse also entschieden werden, wie bedeutsam und relevant der Bunker für die Stadthistorie sein soll. 

Die Stadtoberen jedenfalls sehen die Entwicklungsstudie als „ersten Ansatz zur Bebauung des Bunker-Areals“ an. Sie zeige „die Möglichkeit und Grenzen der Realisierbarkeit“ an – und welche Voraussetzungen dafür noch erfüllt werden müssten. 

Bereits auf diese Informationen reagiert haben die Mitglieder der Opladener CDU um deren Vorsitzenden Matthias Itzwerth – und das nicht rundum positiv. Denn: Itzwerth zeigt sich „irritiert“ darüber, dass die seit 2022 vorliegende Studie respektive Einschätzung erst jetzt an die Bezirksvertretenden weitergegeben werde. Und er kritisiert die Unausgegorenheit der Studie, gerade im Hinblick auf die unbedingt notwendige statische Prüfung, die ein Risiko sei und zum Problem werden könne. Itzwerth fordert nun „eine zeitnahe Fortsetzung konkreter Überlegungen“. Damit verbunden sei auch die „große Hoffnung“, dass es nicht weitere vier Jahre dauere, „bis Ergebnisse dieser Folgeprüfung seitens der Verwaltung vorliegen“.  

KStA abonnieren