Im Finanzausschuss wurde über Finanzierung und Umgang mit Unterkunftsplätzen geredet.
LeverkusenUntergetauchte Flüchtlinge sollen früher auffallen

Eine Unterkunft für geflüchtete Menschen in Steinbüchel
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Wohnungen in Übergangsheimen der Stadt Leverkusen sollen künftig schneller wieder neu belegt werden können, wenn Bewohner verschwinden. Das will die Stadt Leverkusen mit einer Änderung in der „Satzung über den Betrieb von Unterkünften für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-)Aussiedlern und Obdachlosen vom 18. Dezember 2017“ erreichen. Die Stadt kann jederzeit das Recht für die Benutzung aberkennen, oder Bewohner in andere Unterkünfte umsetzen. Offenbar geschieht es auch, dass Räume in Unterkünften nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Deshalb möchte die Verwaltung die Satzung ändern.
Künftig sollen solche falsch genutzten oder gar nicht bewohnten Wohnungen schon nach 14 Tagen eingezogen werden, damit die Verwaltung sie neu vergeben kann.
Bisher galt für solche Situationen eine Wartezeit von einem Monat. Städtische Mitarbeiter sind gehalten, die Belegung täglich zu kontrollieren. Im Land herrscht inzwischen ein insgesamt konsequenteres Vorgehen bei Abschiebungen, dabei will auch Leverkusen mitmachen. Durch die Kontrolle der Unterkünfte bekommt die Behörde schneller mit, wenn jemand untertaucht, dann wird schon nach zwei Wochen die finanzielle Unterstützung gestrichen. Eine schnellere Abmeldung beim Sozialamt sei notwendig, um ein Untertauchen der Betroffenen zu vermeiden, heißt es von der Stadt.
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In den städtischen Unterkünften werden betroffene Personen vorübergehend untergebracht, idealerweise, bis sie selbstständig Wohnraum anmieten oder eine Anschlusslösung gefunden haben. Die Unterkünfte unterscheiden sich je nach Bedarf und Verfügbarkeit: Von großen Gemeinschaftsunterkünften mit vielen Wohneinheiten wie in der Sandstraße bis hin zu kleineren, angemieteten Wohnungen, in denen Menschen einquartiert werden, „Mini-Wohnheime“, die über die Stadt verteilt liegen, gibt es alles.
Neun Gemeinschaftsunterkünfte gibt es in Leverkusen. Manfort hat zwei: in der Josefstraße (172 Plätze) und in der Manforter Straße (51). Drei große Container-Unterkünfte stehen in der Heinrich-Claes-Straße in Küppersteg (zusammen 184). In Steinbüchel gibt es die Container in der Lerchengasse (92). Die Unterkünfte Sandstraße (436) und Hermann-Löns-Straße (27) liegen in Opladen. Das umgebaute Bürohaus in der Olof-Palme-Straße (200) liegt in Bürrig. Zusammen sind das 1412 Plätze in großen Unterkünften. Allerdings hat die Stadtverwaltung jüngst in der Sitzung des Bauausschusses angekündigt, dass sie die Wohncontainer-Standorte sukzessive aufgeben will, weil die besonders teuer sind.
Zusätzlich gibt es 348 Plätze in 80 städtischen Wohnungen (Mini-Wohnheime). Die Unterkunft in der Auermühle in Schlebusch ist eine Landesunterkunft, die nicht zu den städtischen Unterkünften zählt.
Auch die Kosten, die für einen Unterkunftsplatz bezahlt werden müssen, werden angepasst. Ein Flüchtling, der einen Job annimmt und seine Unterkunft selbst zahlt, muss künftig 546 Euro im Monat zahlen, nach der veralteten Satzung von 2017 waren es 472 Euro je Person und Monat. Dass jemand die Unterkunft selbst zahle, komme allerdings so gut wie nicht vor, sagte eine Verwaltungsmitarbeiterin im Finanzausschuss am Montag, 8. Dezember 2025. In der überwiegenden Zahl der Fälle überweist sich die Stadtverwaltung diese Kosten selbst von einem auf ein anderes Konto.

