Im Gericht ist man uneinig: Wie ist eine Zeugenaussage acht Jahre nach einer angeklagten Vergewaltigung zu bewerten?
VergewaltigungsprozessVerteidigung des Leverkuseners sieht Felle davon schwimmen

Das Urteil soll in der nächsten Sitzung verkündet werden.
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Acht Prozesstage wird über die mögliche Schuld des wegen Vergewaltigung angeklagten Wiesdorfers Mustafa J. (Namen geändert) verhandelt. Er hat zugegeben, dass er sich strafbar gemacht hat, nur die schwersten Vorwürfe, Vergewaltigungen, räumt er nicht ein. Der Geschlechtsverkehr sei immer einvernehmlich gewesen, hatte der Angeklagte über seine Anwälte erklären lassen. Die Geschädigte behauptet dagegen, dass sie Misshandlungen und Vergewaltigungen erlitten habe – vor acht Jahren.
Sollten die Richterinnen und die Schöffinnen der Frau glauben, muss der Leverkusener hart bestraft werden, denn diese Taten sind noch nicht verjährt.
Da keine Nachweise für die Taten vorliegen, kommt es maßgeblich auf die Qualität der Aussagen der damals 16-jährigen Nadine L. an. Kann man ihr glauben oder will sie an ihm Rache üben, ihren damaligen Freund grundlos schädigen, weil sie ihn liebte, aber nicht wirklich bekommen konnte? Schließlich, so die Verteidigung, hatte der auf Anordnung der Eltern eine ihm unbekannte Frau in Marokko heiraten müssen.
Gutachterin: Zeugin erscheint glaubhaft
Eine Gutachterin, eine Psychologin, die die Akten studiert und mit der Frau gesprochen hatte, kommt zu einem eindeutigen Fazit: Die Geschädigten ist glaubhaft, ihre Aussagen seien nicht auswendig gelernt, wie das bei Falschaussagen häufig sei. Die Wissenschaftlerin kommt zu dem Ergebnis, dass die Angaben von Nadine L. erlebnisbasiert seien. Die Geschädigte habe keinen Grund gehabt, sich die Vergewaltigungen und Misshandlungen drei Jahre nach dem Tatzeitpunkt ausgedacht zu haben.
Diese Zeitspanne lag zwischen den vorgeworfenen Taten und der Anzeige der Frau bei der Polizei. Weshalb stellte sie die Anzeige so spät? Die Gutachterin hat diese Erklärung: Sie habe zu der Zeit eine Ausbildung in einer Kanzlei gemacht und Kontakt zur Jugendgerichtshilfe gehabt, da erst soll ihr klar geworden sein, was in der Beziehung zu Mustafa J. wirklich geschehen sei.
Verteidigung: Da stimmt was nicht
Das ist alles sehr schlecht für den Angeklagten, weshalb seine zwei Verteidiger die Notbremse ziehen wollen: Sie beantragen, dass die Kammer die Psychologin für befangen erklären soll. Sie habe sich in ihrem Gutachten nicht um eine mögliche Cannabis-Sucht der Angeklagten gekümmert und die frühe Beziehung sei nicht ausreichend untersucht worden.
Der Anwalt Abdou A. Gabbar: „Da stimmt doch was nicht.“ Doch macht es einen Unterschied, ob eine Frau bekifft ist, wenn sie misshandelt oder vergewaltigt wird? Die Staatsanwältin sieht in dem Gutachten keine Mängel. Die Entscheidung des Gerichts soll in der nächsten Sitzung verkündet werden.
Die Anwälte, die offenbar die Felle des Angeklagten davonschwimmen sehen, wollen auf den letzten Drücker weitere entlastende Zeugen laden: Mustafa J.s Mutter soll für ihren Sohn aussagen. Belastende Fragen für den Sohn wird sie natürlich nicht beantworten müssen.
Auch der Bruder des Angeklagten soll nach Meinung der Anwälte geladen werden. Da gibt es nur ein kleines Problem: Er lebt in Marokko und kann keinesfalls nach Deutschland reisen, es sei denn, das Gericht garantierte ihm Freies Geleit. Danach sieht es nicht aus. Der Grund: Er hat sich strafbar gemacht und wurde aus deutscher Haft abgeschoben. Anders als Mustafa J. ist der Bruder kein deutscher Staatsbürger, er könnte höchstens über Video als Zeuge aussagen. Der Prozess wird fortgesetzt.
