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RazziaStädteverbund zwischen Wuppertal und Leverkusen findet unseriöse Goldhändler

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Goldbarren in unterschiedlicher Größe iegen bei einem Goldhändler in einem Tresor.

Goldbarren in unterschiedlicher Größe (Symbolbild)

Insgesamt zwölf Händler, die Gold ankaufen, haben Beamte der Polizei, der Finanzämter und der Staatsanwaltschaft Wuppertal überprüft.

Einsatzkräfte der Polizei und des Landesamtes für Finanzkriminalität haben bei einer Razzia am Donnerstag, 28. Mai, in insgesamt einem Dutzende Geschäften für den Ankauf von Gold im bergischen Städtedreieck zwischen Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen und Langenfeld zahlreiche Verstöße festgestellt.

Die von der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper (Geko) koordinierte Aktion führte dazu, dass einige Betreiber ihre Geschäfte noch während der Überprüfung durch die Beamten schlossen. „In anderen Geschäften trafen die Beamten überhaupt keine Verantwortlichen an, obwohl die Händler genau für diesen Tag große Werbeaktionen in der lokalen Presse geschaltet hatten“, heißt es in der Mitteilung der fünf Städte zu der Razzia.

An der Razzia beteiligt waren auch die Bezirksregierungen in Köln und Düsseldorf, die Finanzämtern, die Staatsanwaltschaft Wuppertal und das Jobcenter. Die Gewerbeüberwachung leitet nun in mehreren Fällen Verfahren ein, um den betreffenden Geschäftsinhabern den Weiterbetrieb wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen. In einigen Fällen ergab sich der Verdacht, dass sich die eigentlichen Besitzer der Geschäfte hinter Strohmännern verbergen und überhaupt keine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Die Ermittler stellten zudem Mängel in der Buchführung und bei den Arbeitsgeräten fest, etwa ungenau arbeitende Feinwaagen. Zudem fehlten in vielen Fällen die Nachweise für die Herkunft des Edelmetalls. In einem Geschäft beschlagnahmten die Einsatzkräfte daher Goldmünzen und Goldbarren. In einem weiteren Geschäft parkten Luxuslimousinen mitten im Geschäftsraum – der Geschäftsinhaber sieht sich nun einem bauordnungsrechtlichen Verfahren gegenüber.

In etlichen Fällen ergab sich zudem der Verdacht des Sozialbetrugs. Mehrere Mitarbeiter in den Geschäften bezogen Geld vom Jobcenter, hatten aber ihre Tätigkeit im Goldhandel nicht angegeben. „Ein Beschäftigter gab sogar zu, dass der Betrieb extra für Kontrollen falsche Minijob-Verträge bereithielt. Zwei dieser Angestellten trugen hohe vierstellige Bargeldsummen in ihren Taschen bei sich,“ so die Geko in ihrer Mitteilung. Möglicherweise müssen die Betroffenen nun erhaltene Leistungen zurückzahlen.

Auf die Nachfrage dieser Zeitung, welche der berichteten Missstände die Polizeibeamten in Leverkusen festgestellt haben, war am Wochenende keine Antwort der Stadtverwaltung zu erhalten. 


Schutz vor Geldwäsche

Der Handel mit Gold unterliegt in Deutschland wesentlich strengeren Regeln als der Handel mit anderen Gütern. Wer Gold kauft, kann das tun ohne sich auszuweisen, allerdings nur bis zu einem Wert von 2000 Euro. Dieser Wert ist schnell erreicht. Zur Zeit kosten etwa 16 Gramm Gold rund 2000 Euro. Oberhalb dieser Grenze müssen sich Händler den Personalausweis des Käufers vorlegen lassen, die Daten erfassen und fünf Jahre lang aufbewahren. Das gleiche gilt für den Ankauf: Der Händler muss sich die Personalien des Verkäufers notieren. Die Grundlage für diese Regeln ist das Geldwäschegesetz, mit dem Geldwäsche erschwert werden soll. Wer Gold verkauft, das weniger als ein Jahr in seinem Besitz war und dabei einen Gewinn von mehr als 1000 Euro erzielt, muss diesen Gewinn versteuern. (ps)