Teure LärmschutzwandBürgerliste will Opladener Hauseigentümer entlasten

Lesezeit 2 Minuten
leverkusen-laermschutzwand--ALF_4607

Die Kosten für die Lärmschutzwand zwischen Gleisen und Europa-Allee in Opladen will die Stadt großteils den Anwohnern aufbürden. 

Leverkusen – Dass viele Eigentümer von Bestandsimmobilien in Opladen zur Finanzierung der Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke herangezogen werden, die vor allem der Neuen Bahnstadt West zugute kommt, hat für viel Verärgerung im Stadtteil gesorgt. Die Bürgerliste von Erhard Schoofs greift das jetzt auf und fordert eine andere Kostenverteilung.

Nach den Plänen der Stadt sollen alle Anlieger, deren Haus oder Grundstück um mindestens 3 db(A) an Lärm entlastet wird, einen Beitrag an den Baukosten zahlen, die üblicherweise zu 90 Prozent umgelegt werden. Die Stadt selbst zahlt ein Zehntel. Nach deren Berechnungen kämen auf Opladener Immobilienbesitzer im Einzelfall Beiträge zwischen 1000 und maximal 5000 Euro zu. Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ist rechtlich nicht zulässig, einzig eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist möglich – ein langwieriges und teures Verfahren.

Eindeutig Hauptnutznießer

Das will die Bürgerliste nun anderes regeln. Die Stadt sei über die Neue Bahnstadt Opladen der Verursacher, Erbauer und eindeutige Hauptnutznießer der Lärmschutzwand an der Europa-Allee, deshalb solle die Kostenverteilung verschoben werden. Nach Schoofs’ Vorschlag solle die Stadt 60 Prozent der Baukosten für die Wand tragen, 40 Prozent mithin die mit profitierenden Eigentümer. Schließlich habe die Stadt für die Gütergleisverlegung gesorgt und erst die Notwendigkeit geschaffen, eine Lärmschutzwand zu errichten, um hierdurch neben den Gleisen Bauland für Wohnen und Gewerbe zu schaffen, dessen Verkaufserlöse den Eigenanteil der Stadt am Projekt Bahnstadt decken müssen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ohne diese Vorgehensweise, so argumentiert Schoofs, hätte das Projekt Neue Bahnstadt Opladen von der Stadt nicht finanziert und somit verwirklicht werden können. Nun sollten die Möglichkeiten des Baurechts über eine Ortssatzung genutzt werden, die Kosten gerecht zu verteilen. Eine entsprechende Satzung muss der Rat ohnehin erst noch verabschieden. 

KStA abonnieren