Ungeimpft in Leverkusen„Wir brauchen die Mitarbeiter und wollen niemanden entlassen“

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Pfleger und Ärzte auf der Intensivstation des Klinikums in Leverkusen im April 2021.

Leverkusen – Während die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht Fahrt aufnimmt, ist sie für eine Berufsgruppe schon beschlossene Sache: Ab dem 15. März müssen Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfung vorweisen. Für Kontrolle und Durchführung dieser Impfpflicht sind die Gesundheitsämter zuständig. Noch sind aber viele Fragen offen. Vor allem welche Konsequenzen den Ungeimpften drohen ist unklar – auch in Leverkusen.

Die Zahl der Beschäftigten, die in Leverkusen von der Impfplicht betroffen sind, liege im fünfstelligen Bereich, so eine Sprecherin der Stadt. Zwar bewegen sich die Impfquoten in den Krankhäusern und Pflegeheimen mit bis zu 95 Prozent auf einem „durchgängig hohen Niveau“, doch kommt man selbst mit konservativen Hochrechnungen auf eine Zahl von mindestens 500 Personen, die noch nicht geimpft sind.

Amtsarzt Oehlen: „braucht sinnvolle Ermessensentscheidungen.“

Der Leverkusener Amtsarzt Martin Oehler hält die Impfpflicht im Gesundheitssektor für sinnvoll – zumindest unter bestimmten Bedingungen. Zwar können auch Geimpfte die Omikron-Variante übertragen, doch im Laufe des Jahres sei mit angepassten Impfstoffen zu rechnen, die voraussichtlich auch die Übertragbarkeit reduzieren werden. Und das sei wichtig, damit Ärzte und Pfleger das Virus nicht an ihre besonders gefährdeten Patienten weitergeben. Gefährlich wird die Impfpflicht aber dann, wenn zu viele ungeimpfte Beschäftigte wegfallen und das Gesundheitssystem deswegen in Schwierigkeiten gerät. „Deswegen braucht es sinnvolle Ermessensentscheidungen.“

Diese Entscheidungen soll das Gesundheitsamt treffen. Dieses bestimmt, ob Ungeimpfte weiterarbeiten dürfen, oder ob ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. „Doch dafür braucht es ein Kriterienkatalog, den der Gesetzgeber bisher noch nicht vorgelegt hat“, sagt Oehler.

Ein weiteres Problem: selbst wenn das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot ausspricht, sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen noch ungeklärt. Kann oder muss eine ungeimpfte Pflegekraft dann entlassen werden? Auch in dieser Frage wartet das Leverkusener Gesundheitsamt noch auf Klarheit.

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Die Ungewissheit in Bezug auf die Impfpflicht treibt auch die Krankenhäuser und Pflegeheime in Leverkusen um. Cerstin Tschirner ist Kliniksprecherin der „Kplus Gruppe“, die zwei Krankenhäuser und zwei Pflegeheime mit insgesamt etwa 690 Beschäftigten in Leverkusen betreibt. Wegen der Impfquote von über 90 Prozent unter den Mitarbeitern hofft sie, dass die Impfplicht keine größeren Lücken in den Dienstplan reißt, in Bezug auf die Ungeimpften sagt sie aber auch: „Wir brauchen unsere Mitarbeiter und wollen niemanden entlassen.“ Bis zum Stichtag am 15. März helfe nur „reden, reden, reden“, damit die Ungeimpften doch noch von einer Impfung überzeugt werden können.

Auch beim Klinikum Leverkusen setzt man auf Aufklärungsarbeit: „Wir führen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Impfschutz persönliche Gespräche. Dies hat sich bereits bewährt und wir haben dankbare Reaktionen von den wenigen Beschäftigten erhalten, die bislang noch unsicher im Hinblick auf die Coronaschutzimpfung waren“, sagt Kliniksprecherin Sandra Samper-Agrelo. Nur 45 ungeimpfte Beschäftigte seien dem Klinikum bekannt – von insgesamt 2400 Mitarbeitern im gesamten Konzern.

Ob ein Attest ausreicht, ist fraglich

Auch Petra Jennen, Geschäftsführerin des Seniorenzentrum der Awo auf der Tempelhofer Str. in Schlebusch, hofft, dass die Impfpflicht den Fachkräftemangel in der Branche nicht noch weiter verschärfen wird. „Wir können unsere Mitarbeiter nicht so einfach ersetzen“, sagt sie. Von den insgesamt 400 Mitarbeitern in den beiden Leverkusenern Seniorenzentren der Awo seien 17 nicht geimpft, schon zehn Mitarbeiter weniger würden ausreichen, um den Betrieb der Seniorenheime massiv zu beeinträchtigen. Entlassen will sie aufgrund der dünnen Personaldecke niemanden.

Teilweise trudeln bei Jennen nun Atteste ein, die belegen sollen, warum die Beschäftigten sich nicht impfen lassen können. Amtsarzt Oehler glaubt allerdings nicht, dass diese ausreichen werden, um die Impfpflicht zu umgehen. Wahrscheinlicher sei es, dass ein ärztliches Zeugnis ausgestellt werden muss, das detailliert belegt, aus welchen Gründen die Mitarbeiter nicht geimpft werden können. Das Gesundheitsamt hat deswegen mit Kontrolle und Durchführung der Impfpflicht einen massiven Kraftakt vor sich. Oehler ist sich aber sicher, dass der Aufwand zu bewältigen sei – zumindest dann, wenn die offenen Fragen rechtzeitig vom Gesundheitsministerium beantwortet werden. 

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