Zuständigkeit wechseltGeflüchtete Ukrainer müssen Hilfen in Leverkusen neu beantragen

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Das Bürgerbüro der Stadt Leverkusen.

Leverkusen – Hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine müssen Hilfen in Form des Arbeitslosengeldes II neu beantragen, weil die Zuständigkeit gewechselt hat. Wie die Stadt Leverkusen mitteilt, ist seit dem 1. Juni das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (AGL) und nicht mehr der städtische Fachbereich Soziales für die Anträge und Auszahlungen verantwortlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung arbeiten an einem fließenden Übergang und haben alle in Leverkusen gemeldeten ukrainischen Geflüchteten informiert. Aktuell habe das Jobcenter bereits mehr als 350 Anträge erhalten.

Arbeitslosengeld II gibt es nur, wenn Aufenthaltsrecht vorliegt

Seitens der Stadt wird betont, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld II nur gestellt werden kann, wenn eine Fiktionsbescheinigung auf grünem Trägerpapier vorliegt. Mithilfe dieser Bescheinigung wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachgewiesen.

Für Geflüchtete, die eine solche Fiktionsbescheinigung noch nicht haben, besteht die Möglichkeit, beim städtischen Fachbereich Soziales Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen.

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Die Stadt empfiehlt geflüchteten Menschen, die neu nach Leverkusen kommen, folgendes Vorgehen: Als erstes sollten sie sich beim Infopoint Ukraine in den Luminaden melden. Daraufhin bekommen sie per Mail einen Termin im Bürgerbüro und bei der Ausländerbehörde. Am Infopoint erhalten sie außerdem ein Antragsformular, um Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz per Mail oder Post zu beantragen.

Sobald die erkennungsdienstliche Behandlung bei der Ausländerbehörde erfolgt und eine Fiktionsbescheinigung auf grünem Trägerpapier vorliegt, kann der Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter gestellt werden.

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