Ministerium weist Kritik an Dienst-Laptops für Lehrer zurück

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Düsseldorf – Seit Beginn der Pandemie sind Lehrkräfte in NRW laut Schulministerium inzwischen praktisch vollständig mit Dienst-Laptops ausgestattet worden. Der Förderbetrag des Landes von 500 Euro pro Gerät und Lehrkraft reiche aus für „leistungsfähige und gut nutzbare” digitale Endgeräte, die vom Schulträger zentral konfiguriert und verwaltet würden, sagte ein Ministeriumssprecher auf dpa-Anfrage am Montag nach Kritik an der Ausstattung. Einem Bericht der „Rheinischen Post” zufolge müssen viele Lehrkräfte noch immer private Laptops nutzen. Denn das Land stelle ihnen keine Geräte bereit oder die erforderliche Software sei nicht aufgespielt, zitierte die RP den SPD-Schulpolitiker Jochen Ott.

Zudem verunsichere eine Neuregelung: Nach einer seit 21. Dezember gültigen Verordnung mit nur vierwöchiger Übergangsfrist dürfe Lehrpersonal Privat-Laptops nicht mehr zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen - also auch nicht mehr zum Schreiben von Zeugnissen, sobald ihnen ein eigenes Dienst-Laptop zur Verfügung stehe. Der Philologen-Verband bemängelte in der RP, dass die Schulträger vom Land vor Anschaffung der Geräte keine genauen Informationen erhalten hätten, was die Dienst-Computer langfristig leisten müssten. Unter dem Druck der Pandemie seien dann „irgendwelche” Geräte angeschafft worden. Man hätte zumindest eine angemessene Übergangsfrist gebraucht, um Klarheit zu schaffen und die Geräte zu „ertüchtigen”.

Die Dienst-Laptops sollten Pädagogen bei ihrer Arbeit in der Schule und am häuslichen Arbeitsplatz unterstützen, betonte der Ministeriumssprecher in Düsseldorf. Und es gehe darum, sie mit einer „datenschutzrechtlich geprüften, dienstlichen IT-Ausstattung” zu versorgen - für mehr Datenschutz und Rechtssicherheit. Lehrerinnen und Lehrer dürften private digitale Endgeräte weiter für pädagogische und didaktische Zwecke nutzen. „Sobald jedoch eine persönliche dienstliche Ausstattung ausgehändigt wird, entfällt die Erforderlichkeit zur Nutzung eines Privatgerätes zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten.”

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Das Ministerium geht davon aus, dass die Versorgung der Lehrkräfte mit Dienst-Laptops praktisch abgeschlossen ist. Für die Beschaffung seien die Schulträger zuständig, an die bis Ende 2021 knapp 97 Prozent der seit März 2020 bereit stehenden Landesmittel über die Bezirksregierungen ausgezahlt worden seien. Die Änderungen aus der Verordnung seien allen Beteiligten seit Monaten bekannt. Die Dienst-Geräte seien auch in den meisten Fällen seit Längerem im Einsatz. Von einer zusätzlichen Belastung angesichts der nun anstehenden Zeugnisausgabe gehe man nicht aus.

Die Vorsitzende des Philologen-Verbands NRW sagte der Deutschen Presse-Agentur, zu Beginn der Pandemie seien Geräte im Hauruckverfahren angeschafft worden. Das Land habe versäumt zu definieren, wofür die Dienstgeräte auch perspektivisch konkret nutzbar sein sollten. „Manche Geräte sind so rudimentär ausgestattet, dass sie kaum einsetzbar sind”, schilderte Sabine Mistler. Andere seien im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gut zu bedienen, etwa wegen zu kleiner Bildschirme.

Auch der Lehrerverband NRW kritisierte, dass Land habe versäumt, den Schulträgern klare Vorgaben für die Anschaffung zu machen. „Wir haben uns immer gewünscht, dass die Geräte zentral beschafft werden”, unterstrich Verbandspräsident Andreas Bartsch. Verträge des Landes mit einigen großen Herstellern wären geboten gewesen. Dem Verband zufolge steht 2023 eine zweite Beschaffungsphase an. Dann seien klare Vorgaben erforderlich, „damit wir aus der Nutzung privater Geräte herauskommen.”

© dpa-infocom, dpa:220124-99-831934/3 (dpa/lnw)

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