Der Oberbergische Kreis hat den schon bestehenden Sperrbezirk erweitert. Das geht mit Auflagen für Bienenhalter einher.
BienenseucheFaulbrut in Rade und Hückeswagen

Eine Biene landet im Sonnenschein an ihrem Stock. Bei mehreren Bienenständen in Radevormwald und Hückeswagen ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.
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Nachdem am Mittwoch der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem weiteren oberbergischen Bienenstand festgestellt wurde, hat der Oberbergische Kreis jetzt den schon bestehende Sperrbezirk im Norden des Kreises erweitert. Er umfasst nunmehr auch Gebiete der Stadt Radevormwald und reicht jetzt bis an die Grenzen zum Märkischen Kreis und des Ennepe-Ruhr-Kreises. Das hat der Kreis am Freitag mitgeteilt. Den neuen Fund machten die Behörden nahe der Ortschaft Funkenhausen in Radevormwald.
Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. „Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden“, betont der Kreis.
Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen, erklört der Oberbergische Kreis. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.
Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass Halter von Bienen im Sperrbezirk verschiedene Regelungen zu beachten haben: Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu melden.
Auflagen für Bienenhalter
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Außerdem werden sämtliche Bienenstände im Sperrbezirk sowie Kontaktbienenstände zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.
Bei Fragen sollen sich Bienenhalter ans Veterinäramt des Oberbergischen Kreises wenden. Es ist zugleich eine weitere Allgemeinverfügung zu dem Geschehen ist in Kraft getreten und online einsehbar. Ebenfalls ist dort ein Meldebogen für Imker hinterlegt.
