„Urbanes Gebiet“ mit viel GrünDas ist für das Merkurareal in Waldbröl geplant

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Noch fehlt Grün völlig auf dem Gelände des früheren Merkurareals in Waldbröl.

Noch fehlt Grün völlig auf dem Gelände des früheren Merkurareals in Waldbröl.

Waldbröl – Nach vergeblichen Versuchen der Stadt in den vergangenen Jahren, die Immobilie „Merkur“ als Privatmaßnahme zu entwickeln, soll dies nun nach einer Machbarkeitsstudie von 2019 mit Mitteln der Städtebauförderung als öffentliche Maßnahme geschehen. Das berichtete Fachbereichsleiter Jan Kiefer zuletzt im Waldbröler Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.

Der Ausschuss hat sich danach einstimmig für die Aufstellung eines neuen, gemeinsamen Bebauungsplanes für das Merkurareal mit der angrenzenden Kaiserstraße und der Nümbrechter Straße ausgesprochen, der den bisherigen für die beiden Straßen überplant.

Bebauungsplan: Gelände soll „urbanes Gebiet“ werden

Das Innenstadtquartier „Merkur“ soll neben baulichen Entwicklungen an Kaiserstraße und Bahnhofstraße „freiraumgeprägt“ gestaltet werden. Dabei ist vorgesehen, Räume für neues innerstädtisches Leben zu schaffen, die Jung und Alt zum Verweilen und Einkaufen in kleinteiligem Einzelhandel einladen, und Wohnraumangebote für unterschiedliche Nutzergruppen sowie Gastronomie und Außengastronomie zu integrieren.

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Viel Grün mitten im Zentrum soll ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt werden – mit einem Grünzug am Waldbrölbach als Kernelement mit einem öffentlichen Platz, durchzogen von Wegeverbindungen und belebt durch Spiel, Sport und Kultur. Zudem soll eine Sitzstufenanlage an einer Eventfläche gebaut werden.

Bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans soll die zulässige Art der baulichen Nutzung von bisher „Kerngebiet“ in „Urbanes Gebiet“ geändert werden. Städtebauliches Ziel sei es, den sehr umfangreichen Katalog an zulässigen Nutzungen innerhalb des Kerngebiets zu reduzieren, um möglichen Fehlentwicklungen Einhalt zu gebieten und so die Wohnnutzung nicht wesentlich zu stören.

Gastronomie, Büros und Beherbergungsgewerbe sind zulässig

Die bisherige Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Tankstellen entspreche nicht mehr dem städtebaulichen Umfeld und den Entwicklungszielen der Stadt Waldbröl. Für bestehende Nutzungen an der Kaiserstraße könne ein qualifizierter Bestandschutz festgesetzt werden. Verwaltungs-, Geschäfts- und Bürogebäude, kleinteiliger Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe, sonstige Gewerbe sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen seien jedoch zulässig.

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Die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Zahl der Vollgeschosse sollen dem Bestand und der geplanten Bebauung angepasst werden. Es ist vorgesehen, die Unterbauung des zentralen, öffentlichen Platzes durch eine Tiefgarage zu ermöglichen. Auch wenn nach dem Baugesetz eine Umweltprüfung entfallen könne, sollen alle Umweltbelange beachtet und insbesondere Arten- und Schallschutz gutachterlich geprüft werden. Die endgültige Entscheidung über die Aufstellung des neuen Bebauungsplans fällt der Rat am Mittwoch.

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