Das Verfahren wegen übler Nachrede wurde vom Amtsgericht Waldbröl gegen eine Geldauflage eingestellt.
ProzessWegen übler Nachrede vor dem Amtsgericht Waldbröl

Ein Familienvater musste sich wegen des Vorwurfs vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworte
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Ein Familienvater musste sich wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Laut Anklageschrift soll der 44-Jährige im Zeitraum von August bis September vergangenen Jahres über die Social-Media-Plattform TikTok über Mitarbeiter einer öffentlichen Behörde Tatsachen verbreitet haben, die nicht der Wahrheit entsprachen und die Personen herabwürdigten.
In einer schwierigen emotionalen Situation
Der Angeklagte wollte zunächst schweigen und der Verteidiger erklärte, dass sich sein Mandant zu dem Zeitpunkt in einer schwierigen emotionalen Situation befunden habe. Die Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren waren von den Eltern weg geholt und in Wohngruppen untergebracht worden. „Er und seine Frau sind nun aber auf einem guten Weg. Sie haben regelmäßigen Kontakt und Umgang mit ihren Kindern und hoffen, sie baldmöglichst wieder nach Hause zurück holen zu können“, erklärte der Rechtsanwalt und sagte weiter, dass sich sein Mandant aktuell auch beruflich verändere.
Der Angeklagte wollte dann doch eine kurze Stellungnahme geben und sagte, dass es ihm sehr leid täte, was er über soziale Medien in der Öffentlichkeit verbreitet habe. „Vor allem, dass ich die Namen veröffentlicht habe, tut mir am meisten leid. Aber Hass und Hetze im Internet zu verbreiten, war wirklich nicht mein Ansinnen. Ich habe für mich erkannt, dass Social Media mir nicht gut tut. Im Gegenteil. Ich und meine Frau haben alle Konten, die wir auf irgendwelchen Plattformen hatten, gelöscht. Ich möchte damit nichts mehr zu tun haben. Ich bin fertig mit Social Media und ich muss sagen, dass es mir jetzt viel besser geht“, sagte der Angeklagte.
Bei den Mitarbeitern um Entschuldigung gebeten
Die Verhandlung wolle er auch nutzen, um sich bei den Mitarbeitern aufrichtig zu entschuldigen. Die beiden Zeugen, auf deren Aussage aufgrund der Einlassung des Angeklagten verzichtet werden konnte, wurden von Richter Wagener in den Saal gerufen. Der Angeklagte erhob sich und sagte: „Ich möchte mich aufrichtig bei Ihnen entschuldigen, dass ich ihre Namen in den Dreck gezogen habe. Wir sind jetzt auf einem guten Weg und ich danke Ihnen, dass Sie uns den Umgang mit unseren Kindern ermöglichen. Ich bitte Sie, meine Entschuldigung anzunehmen.“ Das taten sie auch.
Sehr zur Erleichterung des Angeklagten, der mit der Sache endlich abschließen wolle, ließ sich der Staatsanwalt auf die Einstellung des Verfahrens ein, wenn der Angeklagte innerhalb von zwei Monaten 150 Euro zahlt.
„Ich verspreche, dass ich das Geld so schnell wie möglich überweise und ich schwöre, dass so etwas nie wieder passiert“, sagte der Angeklagte und durfte in Begleitung seiner Frau den Saal nach kurzer Verhandlung wieder verlassen.
