RekordwertImmer mehr Menschen in NRW stellen Antrag auf Kleinen Waffenschein

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Waffenschein

Im Zuständigkeitsgebiet Köln und Leverkusen wurden im Jahr 2016 insgesamt 4539 „kleine Waffenscheine“ beantragt.

Düsseldorf – Die Zahl der Anträge für einen Kleinen Waffenschein ist in Nordrhein-Westfalen im laufenden Jahr auf ein Rekordhoch geklettert. Nach Angaben des Innenministeriums wurden zwischen Januar und dem Stichtag am 31. August dieses Jahres bereits mehr Anträge (189.478) gestellt als im gesamten Jahr 2021 (181.072). Damit ist ein neuer Höchstwert erreicht. Im Jahr 2012 haben im Vergleich nur etwas mehr als 60.000 Menschen einen Kleinen Waffenschein in NRW beantragt.

Zugleich ist auch die Zahl abgelehnter Anträge und widerrufener Genehmigungen gestiegen. Wurden im vergangenen Jahr 608 Anträge abgelehnt und 2.733 Zusagen widerrufen, haben die Behörden in 2022 schon 884 Anträge ablehnen und 3.031 Genehmigungen widerrufen müssen.

Waffen kommen jedoch nicht häufiger zum Einsatz

Die Anzahl der Fälle, in denen mit einer Gas-, Schreckschuss, oder Reizstoffwaffe gedroht oder geschossen wurde, ist dagegen nicht gestiegen. In 2020 gab es 401 solcher Fälle, in 2021 waren es dagegen lediglich 270. Erfasst werden die Zahlen im Nationalen Waffenregister (NWR) des Bundesverwaltungsamtes. Das nordrhein-westfälische Innenministerium erhält sie in Form einer monatlichen Waffenstatistik.

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffe mit sich führen will, muss einen Kleinen Waffenschein beantragen. Unter „Führen“ wird in diesem Fall nach Angaben der Polizei NRW das „bei sich tragen außerhalb der eigenen Wohnung“ verstanden. Dabei ist es unerheblich, ob Munition mitgeführt wird.

Mindestalter 18 Jahre plus Prüfung der Eignung

Neben dem Mindestalter von 18 Jahren wird beim der Beantragung des Kleinen Waffenscheins geprüft, ob die „persönliche Eignung für das Führen einer Waffe“ vorliegt. Um dies festzustellen, werden zum Beispiel das polizeiliche System oder das Staatsanwaltschaftliche Verzeichnis durchsucht. Aktuell gebe es jedoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der waffenrechtlichen Überprüfung. Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr einen Antrag dazu eingebracht, mit dem die Hürden zur Verweigerung oder einen Entzug der Waffenerlaubnis gesenkt werden sollen.

Die Polizei rät Menschen mit Antrags-Plänen dazu, sich kritisch die Frage zu stellen, ob eine solche Waffe wirklich benötigt werde. Gas- oder Schreckschusspistolen ließen sich optisch oft kaum von scharfen Waffen unterscheiden. Dies könne beispielsweise zu unkontrolliertem Verhalten bei Außenstehenden führen. Ungeübte Waffenträger können sich in Stresssituationen außerdem selbst in Gefahr bringen, warnt die Polizei.

Mitführen der Waffen oftmals verboten

Kleine Waffen können mit Reizgas- und Tränengaspatronen geladen werden. Kommen diese zum Einsatz, müsse zwingend die Windrichtung berücksichtigt werden, um sich nicht selbst zu verletzen.

Entgegen anders lautender Meinungen ist das Mitführen solcher Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, also zum Beispiel im Stadion, im Kino oder im Theater, verboten. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Monaten auch sogenannte Waffenverbotszonen. Auch die bei Studenten beliebte Ausgehmeile Zülpicher Straße im Kwartier Latäng gehört dazu. Zum Jahreswechsel an Silvester darf mit solchen Pistolen ebenfalls nicht geschossen werden.

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Die Anfrage an das Innenministerium hatten zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion gestellt. „Der Anstieg der Waffenscheinbesitzer seit 2012 um mehr als 300 Prozent ist die Antwort der Bürger auf die Sicherheitslage“, sagte Markus Wagner, innenpolitischer Sprecher der Fraktion im Düsseldorfer Landtag.

Während die Landesregierung berichte, sie habe „die Lage angeblich im Griff, stimmen die Menschen mit der Beantragung von Waffenscheinen, dem Einbau einbruchsicherer Türen und Fenster sowie der ständig steigenden Zahl privater Sicherheitsdienste darüber ab, was sie von dieser Beschwichtigung tatsächlich halten – sie haben kein Vertrauen mehr.“

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