„Moderne Sportstätten 2022“Vier Millionen Euro für den Rhein-Bergischen Kreis

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Großer Andrang herrschte im Technologiepark bei der Informationsveranstaltung des Kreissportbunds.

Großer Andrang herrschte im Technologiepark bei der Informationsveranstaltung des Kreissportbunds.

  • Unter dem Motto „Moderne Sportstätte 2022“ lud der Kreissportbund zur Klärung der Förderungen.
  • Die hauptsächlichen Ziele des Sportstättenförderprogramms liegen in der Modernisierung und Sanierung.
  • Trotzdem herrschte Verwirrung: Welche Gemeinde bekommt welchen Anteil?

Bergisch Gladbach – 300 Millionen Euro stehen den Sportorganisationen aus Nordrhein Westfalen in den nächsten vier Jahren für Modernisierungen, Sanierungen, Erweiterung und Entwicklung zur Verfügung.

Unter dem Motto „Moderne Sportstätte 2022“ lud der Kreissportbund zu einer Klärung der offenen Fragen in den Technologiepark Bensberg. 200 Personen aus den unterschiedlichen Vereinen und Verbänden erschienen und stellten ihre Fragen. Auch aus Köln, Bonn oder Leverkusen verschlug es Vertreter nach Bergisch Gladbach.

Die Ziele

Die hauptsächlichen Ziele des Sportstättenförderprogramms liegen in der Modernisierung und Sanierung. Zudem sollen barrierefreie Angebote geschaffen werden, die der alternden Gesellschaft helfen sollen. Auch die Geschlechtergerechtigkeit und Unfallvermeidung soll verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, stehen dem Rheinisch Bergischen Kreis in den Jahren 2019 bis 2022 bis zu vier Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Geldbetrag soll nach einem sogenannten Einwohnerschlüssel, auf die Städte aufgeteilt werden. Bergisch Gladbach erhält beispielsweise 1 506 230 Euro.

Aufteilung

Bergisch Gladbach: 1 506 230 Euro

Burscheid: 300 000 Euro

Kürten: 300 000 Euro

Leichlingen: 381 090 Euro

Odenthal: 300 000 Euro

Overath: 368 580 Euro

Rösrath: 387 125 Euro

Wermelskirchen: 468 840

Gerade über die Regelung, welche Vereine Ansprüche auf die Gelder haben, herrschte Verwirrung. Dies konnte Detlef Berthold, Mitglied der Staatskanzlei in Düsseldorf, jedoch im Laufe des Abends klären. Antragsberechtigt sind Sportorganisationen, die entweder Eigentümer einer Sportstätte sind, oder als Mieter oder Pächter für die Reparaturen aufkommen. Sie gelten als wirtschaftliche Träger.

Der Fokus

Im Fokus der Förderung liegen die Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung. Hinzu kommen Erweiterungen in der Ausstattung sowie der Umbau der Sportstätten und –anlagen. Hingegen werden Profisportarten, wie die 1. bis 3. Liga im Fußball, aus der Förderung ausgeschlossen. Auch der Kauf von Sportanlagen, Sanierung von Sportstätten auf Schulgeländen und Umschuldungen sind in der Förderung nicht inbegriffen. Aufgrund von neuen Umweltaspekten ist auch die Förderung von Kunstrasengranulat unmöglich.

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Damit ein Verein von den Förderungen profitieren kann, muss ein zweistufiger Prozess durchgeführt werden. Zunächst bekunden die Sportorganisationen ihr Interesse und reichen am 1.Oktober beim Landessportbund ihre Förderprojekte ein. Anhand einer Projektskizze und einem Kosten- und Finanzierungsplan wird ihr Vorhaben deutlich. In der zweiten Phase findet eine Förderentscheidung durch die Staatskanzlei statt. Anschließen wissen die Vereine, ob und wie viel Geld ihnen zusteht.

„Wir erhoffen uns bei Sportstätten, die bislang nicht so im Auge der öffentlichen Förderung lagen, einen deutlichen Modernisierungs- und Sanierungsschub. Wir wollen zeitgerechte Sportstätten“, betont Detlef Berthold.

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