Corona-KriseKneipe in Bergisch Gladbach darf nicht Lebensmittelladen werden

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Bergisch Gladbach/Köln – Eine Gaststätte kann nach einer Gerichtsentscheidung auch in Corona-Zeiten nicht einfach in ein Geschäft umgewandelt werden. Es bedürfe dafür einer baurechtlichen Genehmigung, entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Freitag. Es lehnte damit den Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach ab, der mit der Umwandlung auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte.

Der Antragsteller ist Inhaber einer Gaststätte, die wegen der Corona-Einschränkungen schließen musste. Da er um seine wirtschaftliche Existenz fürchtet, wollte er sein Geschäftsmodell ändern und unter anderem Toilettenpapier, Küchenrollen, Obst und Gemüse, Getränke sowie Gutscheine für Online-Shops verkaufen.

Stadt untersagte Nutzung als Verkaufsstätte

Das teilte er der Stadt Bergisch Gladbach mit und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass seinem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstünden. Er werde daher mit dem Verkauf in Kürze beginnen, wenn er von der Stadt nichts Abweichendes höre. Die Stadt antwortete per E-Mail, die beabsichtigte Nutzung als Verkaufsstätte sei unzulässig.

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Daraufhin reichte der Gastwirt den Eilantrag bei Gericht ein. Die Richter entschieden jedoch, dass er eine baurechtliche Genehmigung braucht, da an eine Gaststätte andere Anforderungen gestellt würden als an ein Geschäft. (dpa)

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