Gericht entschiedRatsherr muss Entschädigung für Verdienstausfall zurückzahlen

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Frank Samirae (l.) im Gespräch mit Redakteur Matthias Niewels in 2015.

Frank Samirae (l.) im Gespräch mit Redakteur Matthias Niewels in 2015.

Bergisch Gladbach – Der Vorsitzende der Bürgerpartei GL, Frank Samirae hat seine Klage am Verwaltungsgericht Köln gegen die Stadt Bergisch Gladbach zurückgezogen. In dem Verfahren ging es um die Höhe des Verdienstausfalls im Jahr 2018, die Samirae durch die Ausübung des Ratsmandats während seiner Arbeitszeit als selbstständiger IT-Unternehmer geltend gemacht hatte.

Die Stadt akzeptierte den von Samirae in Rechnung gestellten Stundenaufwand nicht in voller Höhe und forderte per Bescheid 7575 Euro an Verdienstausfall-Entschädigung zurück. Dagegen klagte Samirae. Mit der Einstellung des Verfahrens ist der Bescheid rechtskräftig. Samirae muss außer der Rückforderung der Stadt auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Samirae soll 7575 Euro an die Stadt zurückzahlen

Da in der Regel der Einkommensteuerbescheid erst mit Verzögerung zur Verfügung steht, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung für den Verdienstausfall zunächst auf Basis der Vorjahresdaten. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Stadt nach Kenntnis des konkreten Einkommensteuerbescheids Nachzahlungen oder Rückforderungen vornehmen kann.

Eine solche Rückforderung in Höhe von 7575 Euro hatte die Stadt aufgrund der von Samirae endgültig eingereichten Unterlagen im Jahr 2021 vorgenommen. Dabei hat die Stadt angenommen, dass Samirae aufgrund der angegebenen durchschnittlichen Wochen-Arbeitszeit, die er wegen seiner Mandatstätigkeit nicht beruflich gearbeitet hatte, mindestens zwei Stunden pro Woche nacharbeiten konnte.

Stadtverwaltung will Festsetzung des Verdienstausfalls prüfen

Diese Auffassung bestätigte das Gericht und bekräftigte dies sogar noch mit dem Hinweis, dass Samirae gegebenenfalls noch wesentlich mehr Stunden als nicht zu entschädigende Nacharbeit zuzumuten seien. Die Stadtverwaltung will nun die – noch nicht erfolgte – endgültige Festsetzung des Verdienstausfalls aus dem Jahr 2019 entsprechend überprüfen, kündigte die juristische Vertretung der Stadt Bergisch Gladbach in der Gerichtsverhandlung an.

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Laut Entschädigungsverordnung NRW haben Ratsmitglieder einen Anspruch auf Verdienstausfall, sofern sie während ihrer Arbeitszeit im Rahmen ihres Mandats tätig sind. Bei Selbstständigen ist der Stundensatz auf höchstens 84 Euro gesetzlich begrenzt. Darüber hinaus erhalten Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Arbeit sowie Sitzungsgeld.

Laut einer Auflistung der Zuschüsse, die Fraktionen und Gruppen für ihre politische Arbeit in den Fachausschüssen und Stadtrat erhalten haben , wurden im Jahr 2018 insgesamt 62.217 Euro als Entschädigung für Verdienstausfall gezahlt, gab der damalige Bergisch Gladbacher Bürgermeister Lutz Urbach in der Ratssitzung im Dezember 2019 bekannt. Die Fraktion Linke/Bürgerpartei GL war Spitzenreiter: 57.742 Euro hatte sie angefordert. Alle anderen fünf Fraktionen machten insgesamt 4475 Euro geltend.

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