Gefährdungsstufe 2Sperrstunde für die Gastronomie im Rhein-Berg-Kreis

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Es gilt nun die „dringende Empfehlung“, dass an weiterführenden Schulen – hier eine sechste Klasse – auch im Unterricht Masken getragen werden sollen.

Es gilt nun die „dringende Empfehlung“, dass an weiterführenden Schulen – hier eine sechste Klasse – auch im Unterricht Masken getragen werden sollen.

Rhein-Berg – Jetzt ist sie da, die Gefährdungsstufe 2. Seit Dienstag ist Rhein-Berg auf den digitalen Landkarten von Bund und Land rot markiert, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Rechnung des Landes bei 57,2, laut Kreis sogar bei 59,3. Der Kreis hat reagiert und hat am Dienstagnachmittag um 15.26 Uhr eine von Landrat Stephan Santelmann (CDU) unterschriebene Allgemeinverfügung veröffentlicht. Inhaltlich hat der Kreis dabei wie angekündigt die neue NRW-Verordnung übernommen, um weiteren Regelungs-Kuddelmuddel zu vermeiden.

Konkret bedeutet das für Rhein-Berg: Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich um Eltern/Kinder oder Geschwister handelt, Verheiratete, Lebenspartner oder Menschen aus zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften. Ansonsten gilt: Pro Gruppe sind höchstens fünf Personen erlaubt, andere Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig. Ausnahmen gibt es etwa beim Sport oder an Haltestellen des ÖPNV.

Sperrstunde für die Gastronomie

Es gibt eine Sperrstunde für die Gastronomie und für den Verkauf alkoholischer Getränke, beides gilt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Auf der Straße sollen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand halten - wo das nicht geht, soll eine Maske getragen werden.

Eine generelle Maskenpflicht in Fußgängerzonen gibt es zunächst nicht, wohl aber auf Märkten - und nicht mehr nur an Marktständen. In geschlossenen Räumen gilt überwiegend Maskenpflicht. Der Kreis gibt zudem „dringende Empfehlungen“, auch an den weiterführenden Schulen am Sitzplatz eine Maske zu tragen. Dies gelte auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen im Freien. Dort soll kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Aus Empfehlungen könnten Vorschriften werden

Sollte es aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich werden, wird der Krisenstab des Kreises seine Allgemeinverfügung noch einmal nachschärfen Dann könnten aus Empfehlungen auch Vorschriften werden.

Bereits am Vormittag hatte die Kreisverwaltung neue Angaben über die Corona-Entwicklung im Kreis gemacht. Sie teilte mit, dass fünf weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis bekannt geworden seien, einer in Bergisch Gladbach und vier in Wermelskirchen. Auch gelten 42 weitere Personen als genesen. 220 Personen sind aktuell infiziert. Es befinden sich 815 Personen in Quarantäne, das sind 91 weniger als am Vortag.

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In einer Overather Gemeinschaftsunterkunft ist eine Person positiv auf das Coronavirus getestet worden und wurde zusammen mit seinem Mitbewohner in einer frei stehenden Quarantäne-Wohnung verlegt. Weitere Kontaktpersonen sowie eine Testaktion würden aktuell ermittelt beziehungsweise organisiert, so die Gladbacher Kreisverwaltung weiter. Neun Personen befinden sich in stationärer Unterbringung in einem Krankenhaus im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Von den 815 Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden, stammen laut Kreisverwaltung aus Bergisch Gladbach (365), Burscheid (33), Kürten (73), Leichlingen (102), Odenthal (29), Overath (74), Rösrath (56) und Wermelskirchen (83).

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