Die 24-jährige Angeklagte muss im Fall um einen Subventionsbetrug nicht ins Gefängnis. Ein denkwürdiges Ende für ein denkwürdiges Verfahren.
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Die junge Frau wurde wegen dreifachen Betrugs schuldig gesprochen.
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Mit einem Schuldspruch und einer faustdicken Überraschung ist am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht ein Verfahren um Subventionsbetrug in Millionenhöhe im Zusammenhang mit staatlichen Hilfsleistungen während der Corona-Pandemie und des Starkregens im Sommer 2021 für eine Gladbacherin (24) zu Ende gegangen.
Dass die 24-Jährige wegen dreifachen Subventionsbetrugs – zweimal Corona-, einmal Fluthilfe waren unberechtigt in Anspruch genommen worden – schuldig gesprochen werden würde, war schon vorher klar, hatte die Frau ihre Taten doch umfassend gestanden. Die Frage war nur, wie hoch die Strafe ausfallen würde und ob sie ins Gefängnis müsse oder doch noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würde. Doch dann folgte die Überraschung, als der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Stollenwerk bei der Verlesung des Urteilstenors sagte: „Von einer Strafe wird abgesehen.“ Es war ein denkwürdiges Ende für ein denkwürdiges Verfahren, das für einen Wirtschaftsstrafprozess außergewöhnlich hohe emotionale Wellen schlug.
Das Verhältnis zum Vater der Angeklagten ist nachhaltig zerstört
Zum einen hatte die Angeklagte zunächst gemeinsam mit ihrem Vater (58) aus Rösrath und dessen polnischer Verlobter (38) auf der Anklagebank gesessen. Doch während der 58-Jährige und die 38-Jährige, die beide beim Prozessbeginn im April 2025 in Untersuchungshaft saßen, sich Kusshände zuwarfen, gab es für die 24-Jährige nur Blicke voller Verachtung. Kein Wunder, hatte sich die junge Frau während ihres kurzen Aufenthalts in der U-Haft entschlossen, reinen Tisch zu machen und umfassend mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten. Drei volle Verhandlungstage hatte die Frau bei Prozessbeginn gegen ihren Vater ausgesagt und ihre Angaben mit Chat- und E-Mail-Kommunikation, mit Vertragsentwürfen, Überweisungen, Briefwechseln, Anschreiben an Behörden, Steuerberater, Anwälte usw. untermauert. Eine immense Aufklärungsarbeit, die im vergangenen Dezember zur Verurteilung ihres Vater zu zehn Jahren Haft wegen zehnfachen Subventionsbetrugs und siebenfachen Betrugs geführt hatte.
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Die Aufklärungshilfe stellte aber auch das Hauptargument für die 9. Große Strafkammer dar, um von Strafe abzusehen. Ohne die „massive Aufklärungshilfe“, das machte Richter Stollenwerk deutlich, „wären wir bei um die drei Jahre Haft gelandet“. Eine Rolle bei der Entscheidung spielte auch, dass die 24-Jährige für ihre Aussage gegen den Vater, einen „hohen Preis gezahlt“ hat. Nicht nur das Verhältnis zu ihm ist nachhaltig zerstört, sondern auch das zu ihren Halbschwestern. Die halten weiter zum Vater, während die 24-Jährige eine Verräterin ist, die die Familie zerstört habe. „Einer weiteren Bestrafung bedarf es aus unserer Sicht deshalb nicht“, sagte Stollenwerk, der zugleich durchblicken ließ, dass das der Kammer nicht leicht gefallen war: „Das ist schon eine absolute Ausnahme. Ich habe das noch nie gemacht, nicht mal dran gedacht, in rund 30 Berufsjahren“, gestand Stollenwerk.
Die Angeklagte leistete eine Wiedergutmachung in Höhe von rund 362.000 Euro
Pluspunkte brachten der 24-Jährigen auch die bereits geleistete Wiedergutmachung in Höhe von rund 362.000 Euro ein. Hierfür hatte sie unter anderem Goldbarren und eine Segeljacht in Slowenien verkauft. Dennoch wird die 24-Jährige wohl ihr Leben lang für ihre Taten finanziell geradestehen müssen. Ihre Schulden bei der NRW-Bank — die die staatlichen Hilfsleistungen ausgezahlt hatte — belaufen sich auf rund 972.000 Euro. Hinzu kommen noch Zinsen, Anwalts- und Prozesskosten. Insgesamt dürfte sie mit rund 1,5 Millionen Euro in der Kreide stehen — eine schwere Hypothek für einen jungen Menschen.
Mit dem Urteil war das Gericht letztlich dem Antrag der Verteidiger Andreas Kerkhof und Prof. Alfred Dierlamm gefolgt, während die Staatsanwaltschaft anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte. „Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden“, sagte Dierlamm nach der Verhandlung. Aber auch die Staatsanwaltschaft konnte mit dem Ergebnis gut Leben und verzichtete auf Rechtsmittel, womit das Urteil rechtskräftig ist. Ihr Hauptziel hatte die Anklagebehörde bereits mit der Verurteilung des Vaters erreicht. Ob das ohne die Unterstützung der 24-Jährigen in dem Umfang gelungen wäre, kann bezweifelt werden.

