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Tebroke und AußendorfRhein-Bergs Abgeordnete diskutieren über „Epidemische Notlage“

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Hermann-Josef Tebroke (l) und Maik Außendorf bei einer Veranstaltung 2017.

Rhein-Berg – Die Corona-Pläne der potenziellen Ampel-Koalition in Berlin verteidigt auch der neue Bergisch Gladbacher Bundestagsabgeordnete Maik Außendorf (Grüne). „Durch die gestiegene Impfquote sind weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Lockdowns oder flächendeckende Schulschließungen auf Basis der bisherigen »epidemischen Notlage von nationaler Tragweite« nicht verhältnismäßig“, äußert sich der 50-Jährige zum Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Demnach läuft die epidemische Lage von nationaler Tragweite in ihrer jetzigen Form am 25. November aus – trotz der derzeit rapide steigenden Infektionszahlen und der in einigen Bundesländern bereits wieder überlasteten Krankenhaus- und Intensivstationskapazitäten.

Tebroke für Fortführung der epidemischen Lage

Die Pläne waren von der Union im Bundestag heftig kritisiert worden. Zu Recht wie Rhein-Bergs direkt gewählter Bundestagsabgeordneter Dr. Hermann-Josef Tebroke (CDU) findet: Angesichts eines immer noch unzureichenden Impfschutzes, sich deutlich verschlechternder Infektions- und Hospitalisierungsraten das Ende der „pandemische Lage nationaler Tragweite“ zu erklären und von einem Freedom Day im März zu sprechen – „damit werden meines Erachtens völlig falsche Signale gesandt“, so Tebroke. „Ich möchte keine Panik verbreiten, aber wir dürfen den Ernst der Lage nicht unterschätzen!“

Sicher habe man im Sommer „zurecht diskutiert, ob angesichts der seinerzeit günstigeren Entwicklung und Hoffnungen auf deutlichen Impffortschritt eine pandemische Lage nationaler Tragweite noch vorliege“, erinnert der Unionspolitiker. Aber: „Wir haben uns im Bundestag aus guten Gründen schließlich dafür ausgesprochen.“

Außendorf hält vorgesehene Maßnahmen für ausreichend

Außendorf hält hingegen die in der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Maßnahmen, die durch Länder und Kommunen bis 19. März nächsten Jahres angewendet werden können, unabhängig von der Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für ausreichend.

Der Katalog beinhaltet wie berichtet unter anderem das Abstandsgebot im öffentlichen Raum, eine Testpflicht auch am Arbeitsplatz, Maskenpflicht, 2G- und 3G-Regelung sowie Kontaktpersonennachverfolgung in den Betrieben und Einrichtungen, in denen eine Verbreitung des Virus besonders zu befürchten ist, Hygienekonzepte und Personenobergrenzen, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Horten und Schulen.

CDU-Abgeordneter bezeichnet Pläne als „unzureichend“

Ebenfalls Bestandteil des Gesetzespakets ist die Verlängerung vieler Regelungen zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage gekoppelt waren, etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung. Im Gespräch sind zudem die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests.

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Für den CDU-Abgeordneten geht das trotzdem nicht weit genug: „Die Instrumente, die die Koalition nach bisherigen Entwürfen auf anderer Rechtsgrundlage den Ländern zur Verfügung stellen oder auferlegen will, erscheinen mir unzureichend“, äußert er sich auf Nachfrage. „Ich hoffe sehr, dass es seitens der Ampel-Koalitionäre bis zu den abschließenden Beratungen in der kommenden Woche ein Einsehen gibt.“