Den Beamten wird Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Auf Wehrlosen eingeprügeltBergheimer Polizisten wird vermutlich in Köln der Prozess gemacht

Ein Video, das in sozialen Netzwerken kursierte, zeigt offenbar den Angriff von zwei Polizisten auf einen Mann im Wohnpark Zieverich. Die Beamten müssen sich voraussichtlich vor dem Landgericht verantworten.
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Die beiden Polizeibeamten, die kurz vor Heiligabend 2024 einen Bergheimer verprügelt haben sollen, müssen sich wahrscheinlich vor dem Kölner Landgericht verantworten. Das Amtsgericht Bergheim hat die Akten nach Köln übersandt mit der Bitte um Prüfung, ob das Landgericht den Fall übernehmen könnte. Das bestätigt der Sprecher des Landgerichts, Richter Dr. Hans Logemann: „Grund für die Prüfung ist die Bedeutung des Falles und das damit verbundene Medieninteresse.“
Angeklagt sind die beiden Polizisten laut Logemann wegen Körperverletzung im Amt, der Verfolgung Unschuldiger und wegen Freiheitsberaubung. Die Beamten sollen einen Randalierer am Eingang vor einem Mehrfamilienhaus im Bergheimer Wohnpark Zieverich mit rabiaten Methoden zugesetzt haben.
Bergheim: Geplatzte Pfefferspraydose stoppte die Polizeibeamten
Der Mann hatte offenbar im alkoholisierten Zustand von seiner Freundin Zugang in die gemeinsame Wohnung gefordert. Über das Eintreffen der Polizeibeamten soll er „sehr erregt“ gewesen sein, sagt der Gerichtssprecher. Wie das Handyvideo eines Anwohners zeigt, setzte einer der Beamten seinen Schlagstock ein und trat den Mann, während sein Kollege den Rucksack des Bergheimers wegwarf und eine Pfefferspraydose auf dessen Kopf schlug. Erst als die Dose platzte und das Spray auch die Beamten traf, ließen sie von dem Bergheimer ab.
Anschließend nahmen die Beamten den Mann mit in die Gewahrsamszelle und setzten eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte auf, dem offenkundig alkoholisierten Bergheimer wurde eine Blutprobe entnommen. „Um zu verdecken, dass sie unrechtmäßig Gewalt angewendet haben, sollen die Beamten unwahre Strafanzeigen gegen den Geschädigten als vermeintlichem Aggressor gefertigt haben“, berichtet Logemann.
Darin begründe sich der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger. Die Anklage wegen Freiheitsberaubung beziehe sich auf die Zeit, die der Bergheimer im Arrest verbrachte. Der Vorwurf der Körperverletzung im Amt ergebe sich nicht nur aus der Gewalt, die die Polizisten direkt gegen den Mann eingesetzt haben sollen, sondern auch aus der Blutprobe, die aufgrund der mutmaßlich falschen Vorwürfe der Beamten veranlasst worden war.
Das Video, das kurz nach dem Vorfall im Internet kursierte, zeigte keinerlei Widerstand des Opfers. Die Aufnahme deutete vielmehr auf unrechtmäßige Polizeigewalt hin. Daraufhin leiteten die Vorgesetzten auf der Wache in Bergheim Ermittlungen gegen ihre beiden Kollegen ein. Die beiden Beamten wurden nach wenigen Tagen vom Dienst freigestellt. Die Ermittlungen übernahmen Beamte des Polizeipräsidiums in Köln.
Nach Angaben von Logemann hat das Landgericht die Verfahrensbeteiligten um Stellungnahme gebeten. Nach Ablauf der Frist werde das Gericht dann über eine Übernahme des Verfahrens entscheiden.

