Martin Gawrisch, Kreisdezernent für den Rettungsdienst, spricht über die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger, die Einführung des Telenotarztes und weitere bevorstehende Veränderungen.
Gesundheitsdezernent im Gespräch„Maßgeblich für Wahl der Klinik ist das Krankheitsbild“

Dezernent im Rhein-Erft-Kreis für den Rettungsdienst: Martin Gawrisch
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Herr Gawrisch, im Rhein-Erft-Kreis leben rund 500.000 Einwohner. Wie viele Notfalleinsätze fallen im Jahr kreisweit an und wie viele Rettungswagen und Notärzte können eingesetzt werden?
In unserem Kreis fallen jährlich circa 55.000 Notfalleinsätze an. Uns stehen kreisweit 35 Rettungswagen sowie neun Notarztfahrzeuge zur Verfügung. Unabhängig von der Zahl ist entscheidend, dass der Rettungsdienst bei uns im Kreis in einem hochdynamischen Umfeld arbeitet: Die Einsatzzahlen steigen seit Jahren, die Bevölkerung wächst und wird älter, und gleichzeitig nehmen auch die Anforderungen an die Versorgung im Vorfeld der Krankenhäuser kontinuierlich zu.
Ein Blick auf die Landkarte verrät, dass die eine Hälfte des Kreises mit Krankenhäusern in Wesseling, Brühl, Erftstadt, Hürth und Frechen mit rund 1.100 Betten für 390.000 Einwohner sehr gut aufgestellt ist. Im Nordkreis gibt es nach der Schließung des Hospitals in Bedburg nur noch 180 Betten im Maria-Hilf-Krankenhaus in Bergheim, das für rund 120.000 Einwohner aus Elsdorf, Bedburg und Bergheim zuständig ist. Ist eine gute Versorgung der Patienten so noch gewährleistet?
Die Versorgungssituation im Nordkreis ist durch die veränderte Krankenhausstruktur zweifellos anspruchsvoller geworden. Der Krankenhausplan NRW stellt allerdings nicht mehr allein auf Bettenzahlen ab, sondern auf Leistungsgruppen, Versorgungsaufträge und Erreichbarkeit. Die Schließung des Krankenhausstandortes Bedburg führt zu längeren Transportwegen und damit auch zu längeren Bindungszeiten des Rettungsdienstes. Zur konkreten Auslastungssituation und zu möglichen Überlastungen der Notaufnahme in Bergheim kann aber nur das Krankenhaus selbst etwas sagen.
Gibt es Gebiete im Rhein-Erft-Kreis, in denen die Einhaltung der vorgeschriebenen Einsatzzeiten, also der Hilfsfristen, strukturell problematisch ist?
Ja. Für uns zeigt sich, dass die Einhaltung der Hilfsfristen nicht nur punktuell, sondern in mehreren Bereichen des Kreises herausfordernd ist. Das betrifft insbesondere Bereiche, in denen längere Anfahrtswege, steigende Einsatzzahlen, zusätzliche Transport- und Übergabezeiten sowie begrenzte personelle Ressourcen zusammenwirken. Pauschal kann man sagen, dass das für die ländlichen Bereiche des Kreises eher gilt als für die siedlungsengen städtischen Bereiche.
Wie wirkt sich die aktuelle Auslastung der Notaufnahmen kreisweit auf die Arbeit des Rettungsdienstes aus? Kommt es regelmäßig zu Verzögerungen bei der Übergabe von Patienten?
Die Auslastung der Notaufnahmen wirkt sich natürlich auf den Rettungsdienst aus. Solange Patientinnen und Patienten nicht an ein Krankenhaus übergeben werden können, bleiben Fahrzeug und Besatzung gebunden und stehen für Folgeeinsätze nicht oder nur verzögert zur Verfügung. Die Leitstelle steuert daher gemeinsam mit den Einsatzteams und unter Berücksichtigung der aktuellen Behandlungskapazitäten, welches geeignete Krankenhaus angefahren wird. Dass es im Alltag immer wieder zu Verzögerungen bei der Übergabe kommen kann, ist aber aus rettungsdienstlicher Sicht nicht ungewöhnlich.
Können Patientinnen und Patienten im Notfall frei entscheiden, in welches Krankenhaus sie gebracht werden möchten?

Nachdem das Krankenhaus in Bedburg geschlossen wurde, gibt es noch sechs weitere Hospitäler im Rhein-Erft-Kreis.
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Maßgeblich ist, dass die Patientin oder der Patient in ein geeignetes Krankenhaus transportiert wird, das für das konkrete Krankheitsbild die notwendige Versorgung sicherstellen kann. Hinzu kommt, dass auch die aktuelle Aufnahmefähigkeit eines Krankenhauses und die Steuerung der Patientenströme berücksichtigt werden müssen. Ein Wunschkrankenhaus kann deshalb nicht in jedem Fall angefahren werden. Entscheidend sind stets die medizinische Erforderlichkeit, die Versorgungssicherheit und die aktuelle Aufnahmesituation.
Nehmen wir ein Beispiel aus der Praxis. Ein Mann stürzt in seinem Haus in Frechen-Bachem und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch. Der Rettungswagen kommt aufgrund der Nähe von der Wache in Hürth-Gleuel. Welche Kriterien entscheiden, ob der Patient ins Sana-Krankenhaus nach Hürth oder ins St.-Katharinen-Hospital nach Frechen gebracht wird?
Entscheidend sind in einem solchen Fall insbesondere das Verletzungsmuster, der klinische Zustand des Patienten, die Vitalparameter, die Transportzeit, die aktuelle Aufnahmefähigkeit der in Betracht kommenden Krankenhäuser sowie die Frage, welches Haus für die weitere Behandlung am besten geeignet ist. Hinzu kommt der Patientenwille, soweit er medizinisch vertretbar berücksichtigt werden kann. Beide genannten Häuser verfügen über unfallchirurgische Strukturen; das St.-Katharinen-Hospital in Frechen nimmt darüber hinaus eine besondere Funktion als regionales Traumazentrum wahr. Die endgültige Entscheidung trifft die Rettungsdienstbesatzung im konkreten Einzelfall gegebenenfalls nach Rücksprache mit den in Betracht kommenden Kliniken.
Die Einführung des Telenotarztes wurde vor etwa zwei Jahren beschlossen. Wann geht er an den Start und wie wird die Praxis aussehen?
Bei uns im Kreis sind wir soweit startklar. Die konkrete Umsetzung hängt jedoch wesentlich von den übergeordneten Rahmenbedingungen ab, insbesondere von der weiteren rechtlichen und finanziellen Ausgestaltung auf Landesebene sowie den zentralen Ausschreibungen und technischen Festlegungen innerhalb der Trägergemeinschaft, der wir angehören. Voraussichtlich werden die Rettungswagen aus unserem Kreis an die Telenotarztzentrale in Aachen angebunden sein. Welche technische Ausstattung im Regelbetrieb im Einzelnen verwendet wird, etwa im Hinblick auf Kameratechnik, entscheidet sich dann im weiteren Umsetzungsprozess.

Der Telenotarzt oder -ärztin schaltet sich mit Hilfe von digitaler Technik aus der Ferne zu den Rettungssanitätern. Bis zum Eintreffen des Notarztes vor Ort kann er die Vitaldaten des Patienten beobachten, die Situation einschätzen und die Sanitäter zu notwendigen Maßnahmen anleiten.
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Welche Vorteile hat die Patientin oder der Patient, der im Rettungswagen liegt, während der Telenotarzt irgendwo an einem Schreibtisch sitzt?
Der wesentliche Vorteil liegt in der schnelleren Verfügbarkeit ärztlicher Expertise. Dadurch können Vitaldaten, EKG-Befunde und andere medizinisch relevante Informationen frühzeitig ärztlich beurteilt werden, ohne dass in jedem Fall erst mal ein Notarzteinsatzfahrzeug anfahren muss. Für die Patientin oder den Patienten bedeutet das im Ergebnis eine frühere medizinische Entscheidung und in geeigneten Fällen eine Beschleunigung der präklinischen Versorgung. Wichtig ist mir, zu betonen, dass der Telenotarzt nicht die Versorgung vor Ort ersetzt, sondern diese in fachlich sinnvoller Weise ergänzt.
Müssen die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis befürchten, dass mit der Einführung des Telenotarztes die Anzahl der übrigen Notärzte auf den Wachen oder an Krankenhäusern abgebaut wird und dass es sich letztlich nur um ein Sparmodell handelt?
Wie gesagt: Das ist nicht unser Ansatz. Nach heutigem Stand ist vielmehr das Gegenteil der Fall und auch durch den Kreistag im Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen worden. Zusätzlich führen wir sogar mit einem kreiseigenen Notarzteinsatzfahrzeug in zentraler Lage einen weiteren notärztlicher Baustein ein. Wir sehen den Telenotarzt als Ergänzung des bestehenden Systems und nicht als Instrument zum Abbau bodengebundener notärztlicher Versorgung.
Die Leitstelle in der Rettungswache Kerpen platzt aus allen Nähten. Ein Umzug in ein größeres Gebäude in Sindorf ist geplant. Wie sehen die zeitlichen Pläne aus und was wird sich verändern?
Der Mietvertrag befindet sich derzeit in der abschließenden Abstimmung. Darüber hinaus ist auch die Fachplanung für die Leitstelle beauftragt worden. Auf dieser Grundlage lässt sich dann eine belastbare Zeitachse benennen. Ende 2027, spätestens in 2028, wollen wir einziehen. Ziel ist es, die Leitstelle personell, technisch und baulich so aufzustellen, dass sie den steigenden Anforderungen des nächsten Jahrzehnts gerecht werden kann.
Welche weiteren konkreten Verbesserungen planen Sie in den nächsten Jahren, um die Notfallversorgung im Rhein-Erft-Kreis verlässlich und flächendeckend sicherzustellen?
Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan gilt bis 2029. Wir planen unter anderem zusätzliche, beziehungsweise verlegte, Rettungswagenstandorte, die Stärkung der technischen Ausfallreserve, die Einführung eines weiteren notärztlichen Einsatzmittels in zentraler Lage sowie die Einführung des Telenotarztes. Hinzu kommt die geplante Etablierung eines Intensivtransportwagens für die Verlegung intensivpflichtiger Patientinnen und Patienten zwischen Krankenhäusern. Unabhängig davon bleibt die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes eine gemeinsame Aufgabe von Land, Kreis, Städten, Krankenhäusern und Kostenträgern.