Vor dem Landgericht Köln hat der Angeklagte (20) sein Bedauern ausgedrückt. Die Eltern ließen über ihre Anwälte wissen, dass diese Erklärung zu spät komme.
Über zwei rote Ampeln gefahrenAngeklagter wendet sich nach tödlichem Unfall in Hürth an die Eltern der Opfer

Der Unfallfahrer von Hürth muss sich vor dem Landgericht Köln verantworten.
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In dem heute (18. Mai) beginnenden Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall auf der Frechener Straße in Hürth hat der Angeklagte (20) sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass durch ihn im Juni 2025 zwei Menschen ums Leben gekommen sind. Es vergehe kein Tag, an dem er nicht an jenen folgenschweren 4. Juni denke, ließ er in einer Erklärung wissen, die sein Anwalt vorlas. Er sei sich seiner Schuld bewusst.
Der damals 20-Jährige hatte mit seinem BMW eine rote Ampel überfahren und war in eine Schülergruppe gefahren. Ein Mädchen (10) und ein Schulbegleiter (25) starben wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen. Vor der 27. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln muss der Unfallfahrer sich nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und Körperverletzung in mehreren Fällen verantworten.
Angeklagter zu Eltern: „Ich wollte Euch nicht dieses Leid antun“
In einer persönlichen Erklärung wandte er sich an die Angehörigen. Er würde sein Leben geben: „Ich wollte Euch nicht dieses Leid antun“, sagte er. Die Eltern der Opfer als Nebenkläger ließen über ihre Anwälte wissen, dass diese Erklärung zu spät komme. Der Angeklagte habe fast ein Jahr verstreichen lassen, um diese Worte an sie zu richten.

Marcus Jochim und seine Frau Lilian (r.), die Eltern des getöteten Schulbegleiters Luis Paulo, verfolgen den Prozeß als Nebenkläger.
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Im Laufe des ersten Prozesstages wurden weitere Einzelheiten bekannt: So soll am Tag des Unfalls der Angeklagte an zwei Stellen in Hürth über rote Ampeln gefahren sein. Zwei Zeugen haben nach Angaben eines ermittelnden Polizeibeamten zweifelsfrei den silbernen 5er BMW des 20-Jährigen erkannt - nicht zuletzt wegen dessen markanten glänzenden Felgen. In einem Fall soll er demnach von der Geradeaus-Spur auf eine Abbiegespur gewechselt sein, um geradeaus über die Kreuzung zu fahren.
In der ersten zeitlichen Phase nach dem Unfall hat die Polizei einen Anschlag nicht ausschließen wollen, sagte der Beamte. Es habe eine gewisse Zeit gedauert, bis dies ausgeschlossen werden konnte. Der Informationsfluss in der Kreispolizeibehörde Bergheim habe „länger gedauert“.

Polizisten sicherten an der Unfallstelle am 4. Juni 2025 Spuren.
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Derselbe Beamte berichtete im Zeugenstand zudem von den Ergebnissen der Handy-Auswertung des Unfallfahrers. Kurze Videos sollen ihn und einen Bekannten in Spanien zeigen. Die Aufnahmen würden belegen, dass sie mit ihren PS-starken Autos in einer 80er-Zone mit 150 und auf einer Autobahn mit 200 km/h unterwegs gewesen seien. Erlaubt war Tempo 120.
Handy-Daten ausgewertet
Aufgrund der Datenauswertungen gebe es keine Hinweise darauf, dass der 20-Jährige zum Unfallzeitpunkt durch sein Handy abgelenkt gewesen sein könnte, auszuschließen sei es aber nicht. Handys würden Daten regelmäßig selbst löschen, sagte der Polizeibeamte.
Ein Mitschüler der getöteten Avin habe ausgesagt, dass der Fahrer des Unfallwagens zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes mit der Schülergruppe nach unten geschaut habe. Der Junge war bei dem Unfall selbst verletzt worden: Der 20-Jährige war ihm über den Fuß gefahren. Der Vorsitzende Richter möchte nicht ausschließen, dass der Junge im Prozess aussagen muss; er möchte es ihm aber ersparen, sofern es keiner der Prozessbeteiligten für erforderlich hält.
Der Richter hat die Verhandlung für eine Pause unterbrochen. Fortsetzung folgt.
