Das Landgericht muss in einem Revisionsverfahren entscheiden, ob ein 54-Jähriger in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Landgericht Köln Angeklagter soll Passanten in Brühl beleidigt, bespuckt und getreten haben

Vor dem Landgericht in Köln wird gegen einen 54-Jährigen Mann aus Brühl verhandelt. (Symbolbild)
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Wie gefährlich ist jemand für die Allgemeinheit, der im Zustand der Schuldunfähigkeit seit Jahren immer wieder Menschen beleidigt, bedroht und leicht verletzt? In einem Revisionsverfahren muss die 12. Große Strafkammer am Landgericht Köln klären, ob ein heute 54-jähriger Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Er hatte zehn solcher Taten von September 2022 bis März 2024 begangen.
Im November 2022 bespuckte der Brühler eine Frau und warf einen Klappstuhl nach ihr. Im August 2023 beleidigte und schubste er einen Mann so kräftig, dass der Angegriffene stürzte und sich eine blutende Wunde an der Hand zuzog. Im September desselben Jahres kam es zu einem heftigen Gerangel mit einem älteren Ehepaar in der Brühler Fußgängerzone. Im Oktober 2023 warf er am Brühler Markt eine glühende Zigarette auf eine Frau und verletzte im Januar 2024 einen Mann mit drei Faustschlägen ins Gesicht.
Brühl: Angeklagter sprang vom Dach in ein Fallkissen der Feuerwehr
Den spektakulärsten Einsatz von Rettungskräften, einschließlich eines Spezialeinsatzkommandos, löste der 54-Jährige am 21. September 2022 aus, als er Passanten in seiner Wohnstraße im Brühler Osten ein Messer vorhielt, dann über ein Baugerüst auf das Dach eines Hauses stieg und nach acht Stunden ins Fallkissen der Feuerwehr sprang.
Für die Taten musste sich der Mann vor zwei Jahren vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Anklage lautete auf versuchte, teilweise gefährliche Körperverletzungen, Bedrohung, Beleidigung und eine Nachstellung. Doch die damals zuständige Strafkammer folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Bundesgerichtshof verwies Fall zurück an das Landgericht Köln
Begründung: Die vom Beschuldigten zu erwartenden weiteren Taten erreichten nicht die sogenannte Erheblichkeitsschwelle nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Demnach müssen die körperlichen und seelischen Verletzungen von Geschädigten so schwerwiegend sein, dass eine Unterbringungsanordnung gerechtfertigt ist. Mit Erfolg legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 20. Dezember 2024 Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob es auf und verwies das Verfahren an eine andere Kammer am Landgericht Köln zurück.
Die Anforderungen an die Erheblichkeit der Taten seien „überspannt“ worden, befand der BGH. Deshalb musste der Prozess jetzt neu aufgerollt werden. Rund 50 Einweisungen in psychiatrische Krankenhäuser und Entlassungen, zuletzt im Januar 2026 nach einem halben Jahr aus der Klinik des Landschaftsverbandes Rheinland in Zülpich, sind in der Gerichtsakte des Beschuldigten vermerkt. Als „nicht therapierbar“ soll ihn eine Ärztin eingeschätzt haben. Doch aufgrund der Gesetzeslage und des Drucks der Krankenkasse musste sie ihn nach Hause schicken.
Brühler randalierte in der Kanzlei seines Betreuers
Bereits vor vier Jahren wurde dem Mann ein Betreuer zur Seite gestellt. Der Rechtsanwalt kümmert sich bis heute vor allem um die finanziellen Angelegenheiten des Mandanten, indem er sein Konto verwaltet und ihm Geld zur Deckung des täglichen Bedarfs auszahlt. Weil der Brühler einmal nicht rechtzeitig Bares auf die Hand bekam, randalierte er in der Kanzlei des Betreuers derart, dass die Polizei anrücken musste. Dennoch verzichtete das Wesselinger Büro auf eine Anzeige.
In der Brühler Innenstadt soll der 54-Jährige eine vielen bekannte Erscheinung sein. Meistens hockt er vor einem Discounter, hat einen Becher für Kleingeldspenden vor sich stehen und hört Musik. „Er hat mal gute Tage und mal böse fünf Minuten. Dann verflucht er Leute lautstark und fuchtelt wild mit den Armen“, schilderte ein 46-jähriger Bäckereifachverkäufer seinen Eindruck von dem Beschuldigten. Oft wechsle man ein paar nette Worte miteinander.
Gegen den Brühler läuft eine Räumungsklage seiner Wohnung
„Lass den Scheiß“, rief er dem psychisch kranken Mann zu, als er im September 2023 Zeuge des Gerangels mit dem älteren Ehepaar an der Ecke Uhlstraße/Böningergasse wurde. Auf Bitten des Paares folgte er dem flüchtigen Bekannten zum Brunnen vor dem Rathaus, wo ihn die Polizei in Gewahrsam nahm.
Gegen den Mann läuft eine Räumungsklage seiner Wohnung. Er soll grob gegen die Hausordnung verstoßen haben, sich unter anderem einer Nachbarin und ihrem Kind bedrohlich im Hausflur in den Weg gestellt haben. Sein Betreuer bemühte sich um einen Platz im betreuten Wohnen der Alexianer Köln, was an mangelnder Mitwirkung des Mandanten scheiterte. Zudem zeige er kaum Interesse an ambulanter medizinischer Betreuung. Für Letzteres ist gesorgt, seit er Ende April in U-Haft genommen wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
