Elsdorfer vor GerichtSexualstraftäter legt Geständnis ab – auch vor Elfjährigen nicht Halt gemacht

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Ein Mann steigt die Stufen zum Land- und Amtsgericht hinauf.

An drei Prozesstagen wird im Landgericht gegen einen 46-jährigen Elsdorfer verhandelt.

Obwohl er die Auflage hatte, Kindern und Jugendlichen fernzubleiben, wurde ein 46-Jähriger rückfällig. Infizierte er ein Mädchen mit HIV?

Bei erwachsenen Frauen konnte er nicht landen. Deshalb suchte ein 46-jähriger Elsdorfer sein Glück bei Kindern. Und dies, obwohl er durch eine einjährige Freiheitsstrafe und einem anschließend für fünf Jahre verhängtem Kontaktverbot zu Minderjährigen hätte gewarnt sein müssen.

„Ich habe darüber nicht nachgedacht“, sagte der Angeklagte lakonisch, der sich jetzt vor dem Landgericht Köln für 23 Straftaten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Mädchen und Jungen verantworten muss. Vom 4. September bis 20. November 2022 soll er in Sozialen Medien sexualisierte Chats geführt und bei realen Treffen strafbare sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen praktiziert haben.

Angeklagter musste der Mutter eines der Opfer den Rücken zudrehen

Ein Fall wiegt besonders schwer: Trotz seiner ihm bekannten HIV-Infektion brachte der Angeklagte im Sommer 2022 eine damals 15-Jährige dazu, ihn oral zu befriedigen. Noch kann nach einem ersten Aids-Test nicht ausgeschlossen werden, dass die Jugendliche von einer Ansteckung verschont geblieben ist. Um ihre aufgebrachte Mutter bei der Zeugenaussage zu schonen, musste ihr der aus der U-Haft vorgeführte Angeklagte im Gerichtssaal den Rücken zudrehen.

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Die 42-Jährige erzählte, dass sie ihre Tochter immer vor den Gefahren im Internet gewarnt habe. Auch sonst habe sie versucht, die Tochter zu schützen. Zum Beispiel, als das Mädchen mit 14 Jahren den ersten festen Freund hatte, der damals 18 war, hätte sie sich beim Jugendamt Beratung geholt, wie mit der Beziehung umzugehen sei.

„Trotzdem hatte sie Kontakte zu anderen Männern, sie kann einfach nicht nein sagen“, schilderte die Mutter die Persönlichkeit ihrer Tochter, bei der im Alter von 13 Jahren eine Lernbeeinträchtigung festgestellt wurde. Die Tat geschah, als sie mit der älteren Tochter ein Volksfest besuchte.

Er bat seine Opfer um immer intimere Fotos

In den Chatforen gab sich der Angeklagte als „netter älterer Mann“ aus. Statt eines Fotos von sich nutzte er Emojis als Profilbild. „Naja, er ist nicht unbedingt ein Schönling“, räumte sein Verteidiger Axel Geist aus Bergheim ein. Mit Komplimenten wie „voll süß, ich würde gerne etwas mehr von dir sehen“ schmeichelte er sich bei den Kindern und Jugendlichen ein, bis sie seiner Bitte nach immer intimeren Fotos in aufreizenden Posen nachkamen.

Nur wenige brachen den Kontakt ab. Er machte weder Halt vor Elfjährigen, die ihr Alter zu erkennen gaben, noch vor einem Mädchen in einer psychiatrischen Klinik. Taschengeld stellte er als Belohnung in Aussicht für Zusammenkünfte mit Verwöhnprogramm, nachdem er vorher sondiert hatte, was geht: Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr, am liebsten ohne Kondom.

Der Angeklagte gestand alle ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich. Da die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Helge Eiselt als Jugendschutzkammer tagt, ist die Öffentlichkeit bei der Vernehmung minderjähriger Geschädigter ausgeschlossen. Das Urteil soll am 1. September fallen.

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