Flut in ErftstadtKlage eines Hochwasser-Betroffenen gegen das Land NRW läuft immer noch

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Ein Haus wird abgerissen.

Knapp vier Wochen nach der Flutkatastrophe musste das Haus abgebrochen werden.

Nach dem Wiederaufbau seines abgerissenen Hauses in Blessem könnte Thomas Hillebrandt auf 110.000 Euro sitzen bleiben. Das Verfahren läuft.

Jahrelang hatte Thomas Hillebrandt sein Haus an der Radmacherstraße gegenüber der Kiesgrube in Blessem aufwendig saniert. Nur Monate nach der Fertigstellung musste er im August 2021 dabei zusehen, wie das Gebäude mit zwei vermieteten Wohnungen dem Erdboden gleichgemacht wurde. Eine Folge der verheerenden Flutkatastrophe, die sich in der kommenden Woche zum fünften Mal jährt.

Mitte 2024 habe er die Endabrechnung mit dem Wiederaufbaufonds, vertreten durch die Bezirksregierung Detmold, getätigt. Dann folgte für ihn eine böse Überraschung: Er könnte auf mehr als 100.000 Euro an Kosten für den Wiederaufbau sitzen bleiben. 

Im April vergangenen Jahres hat Thomas Hillebrandt Klage gegen die Bezirksregierung Detmold eingereicht. „Das Land treibt mich leider in diesen Rechtsstreit. Ich will nicht klagen, aber ich muss.“ Sein Anwalt spreche von Rechtswidrigkeit. Noch immer läuft das Verfahren. „Das Verwaltungsgericht soll und wird irgendwann entscheiden“, sagt der Bonner. Alle Argumente seien ausgetauscht. 

Blessem: Haus von Betroffenem musste abgerissen werden

Aufgeben will er nicht. Er sei den Weg schon lange gegangen. „Ich bin zutiefst von der Richtigkeit meines Anspruchs überzeugt“, so der Bonner.

Der Fall ist komplex: Thomas Hillebrandt ist sich nahezu sicher, dass sein Fall ein Einzelfall in ganz Nordrhein-Westfalen sei. Zum Wiederaufbau hatte er auf Basis einer Kostenschätzung seiner Architektin im Februar 2022 Fluthilfe beantragt und gewährt bekommen. Zudem habe er eine Elementarversicherung. Dies sei im Antrag angegeben gewesen.

Ich will nichts anderes, als dieses Versicherungsgeld für die Dinge einsetzen, die der Wiederaufbaufonds eben nicht bezahlt
Thomas Hillebrandt

Direkt nach der Flut habe die Versicherung zunächst 6000 Euro „für Mietausfall“ bezahlt. „Als aber einen Monat nach der Flut von der Stadt Erftstadt entschieden wurde, dass das Haus abgerissen werden muss, hat sich die Situation grundlegend geändert“, so Hillebrandt.

Die Wiederaufbaukosten für das Haus hätten das im Vertrag festgelegte Haftungslimit um mehr als das Doppelte überschritten, wie ein Gutachter der Versicherung festgestellt habe. Daher habe ihm die Versicherung ab diesem Zeitpunkt nur noch pauschale Zahlungen bis zur Höhe dieses Haftungslimits ausgezahlt, da sie auf jeden einzelnen Schaden nun nicht mehr eingehen konnte.

Ein Mann mit Glatze und Brille steht vor einem Haus mit grüner Tür.

Das Haus von Thomas Hillebrandt an der Radmacher Straße in Blessem musste abgerissen werden und wurde neu aufgebaut.

Er sagt, die Bezirksregierung verweigere ihm nun, diese notwendigerweise pauschal gezahlte Versicherungssumme für all seine versicherten Flutschäden zu verwenden, die nicht durch den Wiederaufbaufonds abgedeckt werden – wie etwa Mietausfall, der Ersatz von Einbauküchen und auch die Wiederherstellung des kontaminierten Grundstücks.

„Ich habe also eine Elementarversicherung, die für alle diese Punkte aufkommt. Mir wird aber von der Bezirksregierung Detmold verweigert, diese zu nutzen, weil es eine Pauschalleistung war, die aber nur pauschal geleistet werden konnte, weil der Schaden viel größer war.“ Er sagt: „Ich will nichts anderes, als dieses Versicherungsgeld für die Dinge einsetzen, die der Wiederaufbaufonds eben nicht bezahlt.“

Hillebrandt konkretisiert: „Es geht um 110.000 Euro.“ Um die Gesamtkosten für den Wiederaufbau zu begleichen, habe er in Vorleistung treten müssen. Zudem habe er eine Rückzahlung an die Bezirksregierung leisten müssen. „Das ist existenzbedrohend“, sagt er: „Ich stehe da wie jemand, der keine Versicherung hat, obwohl ich jahrelang eingezahlt habe.“ Dabei sei das Haus ein Teil seiner Altersvorsorge, dafür hatte er Kredite aufgenommen.

2025 teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit: Das Land mache „keine Vorgaben zur Verwendung von Versicherungsleistungen“. Zum Fall von Thomas Hillebrandt hätte die Versicherung ihre Leistungen nicht aufgeschlüsselt. Es sei ein pauschaler Betrag aufgrund des maximalen Haftungslimits gezahlt worden. Eine pauschal geleistete Vergleichszahlung sei nach der geltenden Förderrichtlinie und den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen.

„Herr Hillebrandt hat demnach lediglich solche Ausgaben zu tragen, die weder die Versicherung explizit übernommen hat noch über die Richtlinie Wiederaufbau förderfähig sind.“ Das sind nach Angaben des Ministeriums knapp 110.000 Euro. Es handele sich um Posten wie Einbauküchen, Gartenanlagen, Zäune, Mietausfälle über sechs Monate et cetera. „Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz lassen in diesem Einzelfall keine andere Entscheidung zu“, teilt der Sprecher damals weiter mit.

Wie die Bezirksregierung nun auf Anfrage mitteilte, bewertet die Bewilligungsbehörde den Sachverhalt weiterhin auf Grundlage der gleich gebliebenen rechtlichen Rahmenbedingungen. „Veränderte Sachverhalte wurden bisher nicht vorgetragen.“ Das gelte auch für die Anrechnung von gezahlten Versicherungsleistungen. Die weitere Fortführung des Klageverfahrens obliege dem Verwaltungsgericht Köln.