Die Klinik beschäftigt laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine „deutlich zweistellige Zahl an Vollzeitkräften“ von Zeitarbeitsfirmen.
Rettung möglichWie es zur Insolvenz des Marien-Hospital Erftstadt kommen konnte

Die 400 Beschäftigten haben am Tag vor Heiligabend in einer Betriebsversammlung von der Insolvenz erfahren.
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Die Nachricht der Insolvenz des Marien-Hospitals Erftstadt-Frauenthal kam für viele überraschend, und sie sorgt weiterhin in der Region und bei Mitarbeitenden für große Unsicherheit. Nachdem die Klinikleitung den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln eingereicht hat, hat das Gericht André Dobiey aus der Kölner Kanzlei Niering Stock Tömp zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Dobiey ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Er zeigte sich von Anfang an optimistisch. Sein Optimismus gründet sich im Wesentlichen auch auf der Modernität des Erftstädter Hauses.
Der vorläufige Insolvenzverwalter sagt: „Das Marien-Hospital ist das modernste Krankenhaus in NRW von der Infrastruktur her.“ Das sei eine gute Grundlage. Es gebe weder ein Problem mit dem Brandschutz noch bauliche Probleme, auch müsse man nicht in die Substanz investieren. „Das macht das Haus attraktiv.“
Das unterscheidet Erftstadt wiederum von Bedburg. Die Voraussetzungen in Bedburg waren anders: Das Hubertusstift sei noch kleiner gewesen, mit viel zu engen Zimmern und Gängen, sagt Dobiey. Krankenhäuser mit unter 200 Betten hätten es generell schwer, erläutert er. Zum Vergleich: Bedburg hatte 80 Betten, Erftstadt hat rund 130 Betten.
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Marien-Hospital: „Erste Interessensbekundungen vernommen“
„In Deutschland wissen viele Menschen nicht, was Insolvenz eigentlich heißt. Insolvenz heißt nicht schließen. Insolvenz heißt erst mal nur: Schutz vor unkontrollierter Geltendmachung von Gläubigerforderungen. Es erlaubt dem Krankenhaus, durchzuatmen, und wir versuchen, die beste Lösung zu finden.“ Die beste Lösung sei meistens eine Sanierungslösung, in der das Haus bestehen bleibe und dann entweder der bisherige Betreiber oder ein neuer Betreiber es führen werde. Im Fall eines Kaufs gibt es „insolvenzrechtlich relativ gute Möglichkeiten, so etwas ziemlich zügig umzusetzen, was normalerweise länger dauert. Das kann man in wenigen Monaten umsetzen.“
Die Schließung sei der „Worst Case“, erläutert der Rechtsanwalt weiter. Das sei der letzte Weg, falls man es weder schaffe, kostendeckend zu arbeiten, noch einen Käufer finde. „Aber das hoffen wir hier vermeiden zu können“, sagt Dobiey. Zunächst werde man alle in Betracht kommenden Träger anschreiben. Erste Interessensbekundungen für das Marien-Hospital habe man bereits vernommen, so der Rechtsanwalt weiter.
Im Marien-Hospital bangen derzeit 400 Mitarbeitende um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Die Gehälter der Mitarbeitenden seien für drei Monate gesichert, jedenfalls in Höhe bis zur Beitragsmessungsgrenze (8450 Euro brutto), erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter. Dieses Insolvenzgeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Gehälter seien die größte Kostenposition des Krankenhauses, hier werde „weitgehend gespart für den Zeitraum bis Ende Februar“, erläutert er.
Erftstädter Klinik: zu hohe Zeitarbeitsquote
Im Fall des Marien-Hospitals Erftstadt gibt es aber noch einen anderen Faktor, der immense finanzielle Auswirkungen auf die Klinik hat: „Das Haus hat aktuell eine viel zu hohe Zeitarbeitsquote“, sagt Dobiey. „Es gibt mehrere Ursachen, aber das ist sicherlich eine der Hauptursachen: eine zu hohe Zeitarbeitsquote aktuell.“ Er spricht von einer „deutlich zweistelligen Zahl an Vollzeitkräften“. Laut Dobiey ist es etwa zweieinhalbmal so teuer, eine Zeitarbeitskraft zu beschäftigen, wie eine fest angestellte Kraft im selben Bereich. „Ein Haus dieser Größe kann den Umfang an Zeitarbeit auf Dauer nicht finanzieren.“ Eines der Hauptziele werde daher sein, den Zeitarbeitsanteil rasant und drastisch zu verringern.
Das Marien-Hospital in Erftstadt war erst im November 2023 nach umfassendem Wiederaufbau infolge der schweren Flutkatastrophe im Juli 2021 wiedereröffnet worden. Die Kosten für den Wiederaufbau beliefen sich auf mehr als 80 Millionen Euro.
Zeitarbeit war zu Beginn alternativlos, sie ist aber sehr umfassend auch weiter genutzt worden in letzter Zeit
Dobiey begründete, dass während der fast zweieinhalbjährigen Schließung auch Mitarbeitende das Krankenhaus verlassen hätten: „Das Krankenhaus musste auch personell wieder aufgebaut werden.“ Angesichts des Fachkräftemangels sei es schwer, alle Bereiche mit eigenem Personal sofort wieder gut zu besetzen, sagt er. „Zeitarbeit war zu Beginn alternativlos, sie ist aber sehr umfassend auch weiter genutzt worden in letzter Zeit.“
Unbeantwortet bleibt die Frage, ob die Klinikleitung den Insolvenzantrag rechtzeitig beim Amtsgericht Köln eingereicht hat. Die 400 Beschäftigten haben jedenfalls am Tag vor Heiligabend in einer Betriebsversammlung erfahren, dass die Klinikleitung tags zuvor den Insolvenzantrag eingereicht hat.
Dem MAGS liegen keine Hinweise vor, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten wurden
Nach einer Anfrage bezog das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen am späten Freitagnachmittag Stellung. Ein entsprechender Antrag bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sei unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht zustellen. „Dem MAGS liegen keine Hinweise vor, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten wurden“, so die Sprecherin.
Ministerium bedauert die Insolvenz des Marien-Hospital Erftstadt
Grundsätzlich gibt es der Sprecherin zufolge drei mögliche Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung bei juristischen Personen. Dass jedenfalls einer der genannten Gründe vorliege, habe das Amtsgericht Köln. „Dahingehende weitere Informationen, insbesondere weitere Informationen zum konkreten Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung, liegen dem Ministerium nicht vor.“ Für den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens und zur weiteren rechtlichen Bewertung der Insolvenz komme es auch auf den konkreten Eröffnungsgrund nicht an.
Das MAGS bedauere die Insolvenz des Marien-Hospital Erftstadt, wie die Sprecherin weiter mitteilt. „Entscheidend ist, dass nach Prüfung aller möglichen Handlungsoptionen im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine für die Zukunft tragfähige Entscheidung für das Marien-Hospital Erftstadt getroffen wird.“
Wie die Zukunft des Erftstädter Krankenhauses aussieht? „Wir werden alles daran setzen, dass es weitergeht“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter André Dobiey. Das MAGS werde sich „einer möglichen Sanierung der Trägergesellschaft über einen Insolvenzplan nicht verschließen, soweit dies den gesetzlichen Regelungen, auch mit Blick auf die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel, nicht entgegensteht“, so die Sprecherin des Ministeriums weiter. Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten seien aufgrund der strengen gesetzlichen Zweckbindung von Fördermitteln nicht möglich.
Dobiey betont, dass die Versorgung uneingeschränkt sichergestellt sei. Das Krankenhaus habe einen guten Ruf, was Behandlung und Betreuung betreffe: „Jetzt geht es darum, dass auch die Finanzen stimmen.“

