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AntragMinisterium soll das Projekt rund um das ehemalige Zirener-Gelände in Frechen prüfen

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Die Luftaufnahme zeigt das ehemalige Betriebsgelände des Gartenbaubetriebs Zirener an der Alten Aachener Straße in Königsdorf.

Die Luftaufnahme zeigt das ehemalige Betriebsgelände des Gartenbaubetriebs Zirener an der Alten Aachener Straße in Königsdorf.

Drei Initiativen sprechen von „kumulativer Kette unions- und bundesrechtswidriger Verfahrensschritte“. Naturschutzfragen seien noch nicht geklärt.

Post aus Frechen haben der NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) und seine Mitarbeiter erhalten: Der Kreisverband Rhein-Erft der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU NRW) hat das Ministerium gemeinsam mit den Waldfreunden Königsdorf und der Bürgerinitiative (BI) für Königsdorf um eine fachaufsichtliche Prüfung des Projekts „Alte Aachener Straße 8“ (ehemaliges Zirener-Gelände) gebeten. Der Grund dafür ist unter anderem, dass aus Sicht der drei Initiativen wichtige Fragen nach europäischem und deutschem Naturschutzrecht noch nicht geklärt seien.

„Das Verfahren im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Alte Aachener Straße 8‘ stellt sich aus unserer Sicht nicht als Einzelversagen dar, sondern erscheint vielmehr als kumulative Kette unions- und bundesrechtswidriger Verfahrensschritte“, lautet die Erklärung in dem acht Seiten langen Anschreiben an das Ministerium: „Wir ersuchen daher das Ministerium als oberste Naturschutzbehörde um fachaufsichtliches Einschreiten und um Prüfung der bislang nicht abschließend geklärten Fragen.“ 

Frechen: ZUE wurde vom Land Ende September für die Stadt überraschend abgesagt

Die Stadt hatte das Gelände Ende 2024 für rund zwei Millionen Euro gekauft, das Land NRW wollte auf einer Teilfläche eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für bis zu 300 Geflüchtete einrichten. Den Plan für eine ZUE hatte das Land Ende September kurzfristig aufgrund der gesunkenen Flüchtlingszahlen und der nötigen Artenschutzgutachten aufgegeben. Die Naturschützer hatten mehrfach betont, gegen eine Nutzung des Geländes klagen zu wollen. Auch auf eine erhöhte Waldbrandgefahr wurde immer wieder hingewiesen.

Nach der Absage der ZUE entwickelte die Stadt neue Pläne: Sie schlägt vor, dort eine Unterkunft mit rund 150 Plätzen einzurichten – allerdings erst nach Abschluss der Artenschutz-Prüfungen. 

Zu dem Ersuchen um eine fachaufsichtliche Prüfung durch das Ministerium äußert sich die Stadt auf Anfrage dieser Redaktion nicht konkret: „Zum angesprochenen Thema können wir derzeit noch keine inhaltliche Einschätzung abgeben, da uns bis zur Anfrage der Redaktion nicht bekannt war, um welche konkrete Anforderung bzw. welches Ersuchen es sich handeln könnte. Sobald das Ministerium hierzu einen Auftrag formuliert, begleiten wir den Prozess selbstverständlich konstruktiv.“

Auf dem Bild sind Hallen und Gebäude zu sehen.

Das Gartenbauunternehmen Zirener hat geschlossen, die Gebäude und Hallen stehen aktuell leer.

Die drei Antragsteller kritisieren in ihrem Schreiben an das Ministerium: Ein zentraler Punkt sei, dass die Stadt Frechen das ehemalige Zirener-Grundstück 2024 für eine spätere Bebauung gekauft habe. Nach europäischen Recht müsse aber schon vor einer solchen Entscheidung geprüft werden, ob sicher ausgeschlossen werden könne, dass sich das Vorhaben negativ auf das  geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) auswirken könnte. „Eine solche Umwelt-Vorprüfung hätte also vor dem Kauf stattfinden müssen. Eine spätere Prüfung reicht rechtlich nicht aus, darin sehen wir einen erheblichen Verfahrensmangel“, teilt die BI für Königsdorf mit. 

Zudem würde die BI die „gebotene, ergebnisoffene Prüfung auf Standort-Alternativen für unvollständig“ halten. Mit dem Standort Camp Bachem und dem städtischen Grundstück Pfeilstraße bestünden aus ihrer Sicht „zumutbare Alternativen, die nicht in gleicher Weise naturschutzrechtlich konfliktträchtig“ seien. „Damit war und ist die bisherige Standortfestlegung im Planverfahren nicht zulässig“, wertet die BI. 

Sonderregelungen für Unterbringungsvorhaben ändern nichts an der Bindung an das Europäische Naturschutzrecht
Bürgerinitiative für Königsdorf

Besonders relevant seien aber die artenschutzrechtlichen Belange: Für den an das Grundstück angrenzenden Waldkomplex des FFH-Gebietes Königsdorfer Forst lägen belastbare Nachweise auf das Vorkommen streng geschützter Arten (u.a. Schwarz- und Mittelspecht sowie anderer Höhlenbewohner) vor. Laut Bundesnaturschutzgesetz seien erhebliche Beeinträchtigungen unzulässig. Ausnahmen würden solange ausscheiden, bis zumutbare Alternativen nicht sicher ausgeschlossen seien. 

Auch planungsrechtlich liege das Gelände im sogenannten Außenbereich, wo Bauen nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt sei. Sonderregelungen für Unterbringungsvorhaben würden nichts an der Bindung an das Europäische Naturschutzrecht ändern, so die BI. 

Das Ziel sei eine aufsichtsrechtliche Suspendierung weiterer Vorbereitungs- und Umsetzungsschritte an dem Standort in Königsdorf, bis eine vollständige unions- und bundesrechtskonforme Prüfung unter Einbeziehung der belegten Alternativen (Camp Bachem/Pfeilstraße) durchgeführt wurde, erläutern die drei Antragsteller. Der LNU NRW, ein staatlich anerkannter Naturschutzverband, behalte sich zudem aufgrund der dokumentierten und fortdauernden Regelverstöße ausdrücklich vor, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.