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Bezirksregierung hat geprüftRocks Aussage zum Polizeieinsatz im Kerpener „Sündenwäldchen“ bleibt folgenlos

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RWE und Polizei räumten im November 2025 das letzte Stück des Sündenwäldchens in Kerpen.

RWE und Polizei räumten im November 2025 das letzte Stück des Sündenwäldchens in Kerpen.

Landrat hatte Umweltaktivisten als kriminell bezeichnet. Bürgerinitiative hatte daraufhin Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Landrat Frank Rock (CDU) muss keine Konsequenzen aus einer Äußerung zur Räumung des „Sündenwäldchen“ in Kerpen durch die Polizei fürchten. Nach eingehender Prüfung und Würdigung hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, die ein Einschreiten der Kommunalaufsicht erforderlich machten, teilte ein Sprecher der Bezirksregierung Köln auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Dies wäre nur dann in Betracht gekommen, wenn Rock „eine Dienstpflichtverletzung oder ein fachlich inhaltliches Versäumnis“ nachgewiesen worden wäre, heißt es in der Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde, die dieser Redaktion vorliegt. Für die Prüfung hat die Bezirksregierung ein halbes Jahr benötigt. Eingelegt hatte sie die Bürgerinitiative „Buirer für Buir“.

Kerpen: Bürgerinitiative warf Rock Vorverurteilung vor

Der Landrat hatte im November 2025 im Zusammenhang mit der Räumung des von Umweltaktivisten besetzten „Sündenwäldchens“ in Kerpen in einem Facebook-Post von „wenigen kriminellen Besetzern“ gesprochen, die „nach und nach aus dem Betriebsgelände entfernt“ werden.

Nach Ansicht der Initiative „Buirer für Buir“ obliege es Gerichten, nach entsprechender Anzeige und staatsanwaltschaftlicher Beweisführung zu entscheiden, ob eine kriminelle Tat vorliege. Zudem entstehe der Eindruck, dass Rock in seiner Funktion als Leiter der Kreispolizeibehörde eng mit dem bergbaubetreibenden Unternehmen RWE zusammenarbeite und in dessen Interesse handele. 

Landrat Frank Rock äußert sich nicht zur Entscheidung der Bezirksregierung.

Landrat Frank Rock äußert sich nicht zur Entscheidung der Bezirksregierung.

Die Bürgerinitiative „Buirer für Buir“ hatte Rock unter anderem vorgeworfen, er nehme eine Vorverurteilung von Menschen vor, die ihm qua Amt nicht zustehe. Er setze zudem „eine unangemessene Tonalität in diesem Konflikt, die unmittelbar zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt“.  Zuvor hatten bereits Linke, BSW und die Grünen-Landtagsabgeordnete Antje Grothus Kritik an Rocks Aussage geäußert. 

Andreas Büttgen von der Bürgerinitiative zeigt sich angesichts der Haltung der Bezirksregierung enttäuscht. Für ihn als Bürger entstehe der Eindruck, das solche Äußerungen dann zukünftig auch für andere als Vorbild genommen werden könnten: „Für unser gesellschaftliches Miteinander, insbesondere auch in den so genannten sozialen Medien halte ich das für sehr kritisch“, sagte er auf Anfrage.

Ein Sprecher der Kreisverwaltung teilte mit, seiner Behörde lägen keine Information der Bezirksregierung vor. Und weiter: „Sollte diese in Kürze eingehen, werden weder die Kreisverwaltung noch der Landrat diese kommentieren.“

Nach Bekanntwerden der Dienstaufsichtsbeschwerde im November 2025 ließ CDU-Politiker Rock noch mitteilen, seiner Überzeugung nach sei es in einer Zeit, in der sachliche Debatten in der Gesellschaft zunehmend durch sprachliche Empfindlichkeiten erschwert würden, wichtiger denn je, Dinge klar zu benennen: „Landrat Rock hat niemanden pauschal verurteilt, sondern in klarer Sprache das für alle öffentlich erkennbare Verhalten Einzelner vor Ort beschrieben, das als strafrechtlich relevant einzustufen ist.“