OVG-Spruch zum Hambacher ForstEltern des verunglückten Bloggers finden Urteil „beschämend“

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Das Foto zeigt Elisabeth und Horst Meyn mit Gerhard Kern (l.) und Andreas Büttgen von der Initiative Buirer für Buir.

Elisabeth und Horst Meyn mit Gerhard Kern (l.) und Andreas Büttgen von der Initiative Buirer für Buir.

Die Richter in Münster kassieren das Urteil zur Räumung des Hambacher Forstes. Fassungslosigkeit auch bei der Initiative Buirer für Buir.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein Schlag in die Magengrube“, sagt Andreas Büttgen von Buirer für Buir. Menschen wie die Eltern des verstorbenen Steffen Meyn hätten auf Gerechtigkeit gehofft. „Interessant für mich ist vor allem, dass es bei dem Urteil nur um ein Baumhaus ging. Wie soll ich das deuten?“ Hoffnung darauf, dass es nun rechtlich in anderer Form weitergeht, hat Büttgen nicht. „In der Szene der Waldbewohner wird niemand klagen. Diese Menschen haben Vorbehalte gegen das ganze System.“

Auch Büttgen hat Zweifel an der Justiz. „Ross und Reiter werden wieder nicht genannt.“ Dass die Räumung so schnell und brachial verlief, sei nur wegen RWE der Fall gewesen. Für Büttgen ist klar: Ganz egal, was das Gericht entschieden hat – der Brandschutz war bei der Räumung nur ein vorgeschobener Grund.

Elisabeth Meyn hat mit diesem Urteil nicht gerechnet

Auch für Elisabeth Meyn ist das Urteil nicht leicht zu verkraften. „Das Urteil ist beschämend für die Regierung und beschämend für die Richter“, sagt die Mutter des bei der Räumung verunglückten Dokumentarfilmers Steffen Meyn. Sie habe nicht damit gerechnet, dass das Oberverwaltungsgericht das Urteil aus Köln anzweifle. Das ganze Verfahren erinnere sie an ein Zitat des römischen Philosophen Seneca: „Irren ist menschlich. Aber auf Irrtümern zu bestehen, ist teuflisch. Das hat er gesagt und das trifft für mich hier zu“, erläutert Meyn.

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Sie wisse noch nicht, wie es für sie nach dem Urteil weitergehe. „Man müsste eigentlich dagegen klagen. Aber das ist leider nicht möglich“, sagt Meyn. „Schweigen hilft auch nicht. Jetzt müssen wir erst recht den Mund aufmachen.“

Linksfraktion im Kerpener Stadtrat vom Urteil enttäuscht

Die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Dies entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW und korrigierte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Die gerichtliche Prüfung erstrecke sich nur auf das vom Kläger genutzte Baumhaus – nicht auf alle Maßnahmen zur Räumung des Hambacher Forsts. Angeordnet hatte die Stadt Kerpen die Räumung auf Anweisung des Landes. Bürgermeister Dieter Spürck (CDU) ließ eine Anfrage mit der Bitte um eine Bewertung des Richterspruchs unbeantwortet.

Aus Sicht der Linksfraktion im Kerpener Stadtrat ist das Urteil „eine herbe Enttäuschung“. Die angeführten Brandschutzgründe seien aus ihrer Sicht lediglich vorgeschoben gewesen. Es sei bezweckt worden, einen möglichen Erfolg des von den Klimaschützern geforderten sofortigen Stopps des Braunkohletagebaus aus Gründen des Klimaschutzes von vorneherein zu verhindern.

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