Neue Wohnquartier in PulheimBrachliegendes Grundstück an Mühlenstraße wird bebaut

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Das brachliegende Gelände im Hintergrund soll zu einem Wohnquartier werden.

Das brachliegende Gelände im Hintergrund soll zu einem Wohnquartier werden.

Pulheim-Brauweiler – Die letzte Hürde ist genommen. Der Stadtrat hat den Bebauungsplan (BP) 101 Brauweiler, Bereich Mühlenstraße, als Satzung beschlossen. Er wird rechtskräftig, sobald er im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekanntgemacht wurde. Einzig der Bürgerverein lehnt das geplante Wohnquartier auf dem brachliegenden Grundstück ab.

Drei Jahre hat das Bauleitplanverfahren gedauert. Da es Kritik unter anderem an der Größe der Gebäude gab, hat der private Investor das Konzept mehrfach überarbeiten lassen. Die nun beschlossene Variante sieht für den ehemaligen Standort eines Tiefbauunternehmens drei Stadtvillen (es handelt sich um drei Doppelhäuser) mit Garagen sowie drei Mehrfamilienhäuser mit rund 36 Wohnungen vor.

Nachbarn kritisierten geplante Neubauten in Pulheim

Doch auch an der überarbeiteten Fassung gibt es Kritik. Unmittelbare Nachbarn hatten schriftlich erklärt, dass sie die geplanten drei- bis viergeschossigen Neubauten für deutlich zu hoch hielten, da sie die benachbarte, meist zweigeschossige Bebauung überragen würden.

Die Verwaltung wie auch CDU, Grüne, SPD und FDP teilen diese Kritik allerdings nicht. Da insbesondere Wohnungen auf Pulheimer Stadtgebiet fehlten, bestehe Handlungsbedarf, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung. Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Grundstück „um eine der wenigen und zudem noch zentral gelegenen Flächen handelt, die für eine solche bauliche Nachverdichtung geeignet sind“.

Die geplante Drei- bis Viergeschossigkeit sei städtebaulich vertretbar, „da sie eben nicht durchgängig für alle sechs Baukörper geplant ist, sondern vielmehr differenziert nach der Lage der einzelnen Gebäude im Plangebiet vorgesehen ist“, heißt es weiter. Dementsprechend seien die am nächsten zur Bebauung an der Straße An der Ronne gelegenen drei Gebäude mit zwei Etagen plus Staffelgeschoss am niedrigsten.

Schadstoffbelastung des Bodens beunruhigt Anwohner in Pulheim

Die im nördlichen Teil des Plangebietes, zur Häuserreihe an der Bernhardstraße hin geplanten dreigeschossigen Neubauten plus Staffelgeschoss wirken aus Sicht der Stadtverwaltung nicht so wuchtig, da das Gelände von der Bernhardstraße nach Süden hin deutlich abfalle. Die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa die in der Bauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen, würden eingehalten, das Gebot der Rücksichtnahme sei gewahrt.

Die von einem Gutachter festgestellte Schadstoffbelastung des Bodens beunruhigt Nachbarn nach wie vor. Grund zur Sorge besteht aus Sicht der Verwaltung allerdings nicht. „Die Altablagerungen stehen dem Wohnen nicht entgegen“, so Planungsamtsleiter Ralf Ritter.

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Die Verwaltung stützt sich auf eine Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises vom 14. März. Darin heißt es, dass die von zwei Gutachtern festgestellten Belastungen keine Gefährdung für die zukünftigen Nutzer des Grundstücks darstellten. Der Boden werde ausgetauscht beziehungsweise versiegelt. „Die Versiegelungen werden mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser verhindern.“

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