Betrug mit Love ScammingRentnerin aus Windeck überweist 50.000 Euro an Online-Flirt

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Online-Dating (Symbolbild)

Windeck – Eine Rentnerin aus Windeck hat in dem Glauben, das Geld sei für die gemeinsame Zukunft mit ihrem Liebsten bestimmt, über 50.000 Euro an einen mutmaßlichen Betrüger überwiesen. Die Polizei spricht von einem typischen Fall von Love Scamming. 

Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, soll die 71-Jährige den Mann Ende April dieses Jahres auf einer Online-Partnerbörse kennengelernt haben. Er gab sich ihr gegenüber demnach als Stuttgarter aus, der als Bauingenieur in den USA arbeite. Nach einiger Zeit erzählte er, dass er nun in Ghana sei, da er dort eine Firma habe. Um in eine gemeinsame Zukunft zu investieren, wolle er Gold kaufen und bat die Windeckerin, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. 

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Die Seniorin überwies zunächst 40.000 Euro. Doch das angebliche Gold landete erst in den Niederlanden, dann in Polen und es wurden weitere „Transport- und Lieferkosten“ in Höhe von über 10.000 Euro fällig, die die 71-Jährige ebenfalls überwies.

Auf weitere Geldforderungen ging die Windeckerin nicht mehr ein. Nachdem ihre Bekanntschaft schließlich behauptete, im Sterben zu liegen und weitere 600 Euro für lebensrettenden Sauerstoff zu benötigen, erstattete die Windeckerin schließlich Anzeige bei der Polizei.

Polizei gibt Tipps für Love Scamming Betrug

Bei Love Scamming erfolgt die Kontaktaufnahme in der Regel über Soziale Netzwerke oder Partnerbörsen mit einer Einladung zum Chat, so die Polizei. Die Täter sprechen meist gutes Englisch, oder aber auch Deutsch.

Die Polizei rät dazu, hellhörig zu werden, wenn der „Flirt“ schon nach kurzer Zeit von der großen Liebe und Hochzeitsplänen spricht. Bei einem mulmigen Gefühl kann der Name des Chatpartners in Verbindung mit dem Wort „scammer“ in einer Suchmaschine eingegeben werden. Nach Angaben der Polizei bestätigt sich der Verdacht dann häufig schon. Die Polizei warnt davor Geld zu überweisen, Schecks einzulösen oder Briefe und Päckchen weiterzuleiten. Geleistete Zahlungen sollten umgehend rückgängig gemacht werden. Im Zweifelsfall sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden. (hen)

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