BaurechtRolf Haas kämpft für mehr Bauplätze in Hennefer Weilern

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Knippgierscheid bekommt eine Außenbereichssatzung. 

Hennef – In der Stadt der 100 Dörfer, die in den vergangenen Jahrzehnten wie keine andere Kommune an Einwohnern zugelegt hat, liegt das Thema Bauen immer wieder obenauf. Aktuell sorgt dafür ein Bürgerantrag. Es geht darum, in welchen Hennefer Dörfern und Weilern überhaupt noch Wohnhäuser gebaut werden dürfen.

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In das Baurecht der Stadt Hennef hat Rolf Haas sich eingearbeitet. Er sieht deutlichen Verbesserungsbedarf für die Dörfer.

Rolf Haas, der Antragsteller, befasst sich seit Jahren mit der Materie. „Ich will eine andere Kultur in die Baupolitik reinbringen“, sagt der 70-Jährige, der eine Reihe von Dörfern übervorteilt sieht, darunter Hermesmühle, Hossenberg, Michaelshohn, Ravenstein, Rütsch, Schächer, Wippenhohn und Zumhof. Haas drängt auf die Korrektur eines im März 2018 beschlossenen Konzepts mit dem sperrigen Titel „Außenbereichssatzungen nach Paragraf 35 VI Baugesetzbuch in der Stadt Hennef“.

Thema auch im Karnevalszug

Humorvoll nahm die Köschbuscher Dorfgemeinschaft im Jahr 2019 das „Bauverbot“ für ihre  Ortschaft  im Eulenberger Karnvalszug aufs Korn. Verkleidet als Asterix, Obelix, Verleihnix & Co. machten sie  auf das Problem aufmerksam und gaben die Schuld dem Hennefer Präfekten Baunix.

Statt sich das Baurecht mit Hilfe ihres berühmten Zaubertranks zu erkämpfen, erwogen die unbeugsamen  Gallier aus Köschbusch folgende Alternative: „Komm, wir wandern aus nach Rheinlandia Pfalzika!“ (kh)

Die CDU hatte 2015 den Anstoß für das Konzept gegeben. Bei der Beratung des Flächennutzungsplans hatte sich gezeigt, dass in vielen Dörfern keine neuen Baugrundstücke ausgewiesen werden dürfen. Man müsse dennoch eine Lösung finden, um etwa Familienangehörigen zu ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben, argumentierten die Christdemokraten.

Eine Lösung kann besagter Paragraf sein. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen das Bauen im Außenbereich, auf Flächen auf dem Land also, auf denen Bauen sonst verboten ist. Entsprechende Satzungen sind rechtskräftig für Kümpel, Sommershof, Bierth/ Adscheider Weg, Niederhalberg, Lückert und Meisenbach.

Weitere befinden sich in Aufstellung. Zu den Voraussetzungen zählt, dass im Ort bereits „eine Wohnbebauung von einigem Gewicht“ vorhanden ist. Aber ab wann gilt das? In der Rechtsprechung heißt es, dass nicht eine Mindestzahl von Wohngebäuden ausschlaggebend sei, auch weniger als zehn Häusern könnten genügen. Als die Stadt Hennef vor vier Jahren 31 Dörfer und Weiler als nicht in Frage kommend aussortierte, legte sie einen Maßstab von mindestens 15 Häusern und 40 Einwohnern an.

Ausnahme für Knippgierscheid

Es gab allerdings Ausnahmen in beiden Richtungen. So fiel Kurenbach trotz seiner 86 Einwohner heraus, weil der Ortsteil aus mehreren Streulagen bestehe und keinen eigentlichen Siedlungsansatz erkennen lasse. Als Kriterium für eine Prüfung, ob der Bau-Paragraf 35 angewandt werden kann, gilt „der Eindruck der baulichen Geschlossenheit“. Dies trifft etwa auf Knippgierscheid zu, das mit seinen nur 25 Bewohnern in die Liste der zu prüfenden Ortschaften aufgenommen wurde.

Rolf Haas erkennt „offensichtliches Unrecht“. „Die allermeisten Bewohner der aussortierten Dörfer werden nicht mitbekommen haben, wie mit ihnen verfahren wurde“, vermutet er und fordert die Gleichbehandlung aller Orte, sofern sie Wohnbebauung von einigem Gewicht mitbringen, für das er ein Maß von mindestens acht Häusern und 20 Einwohnern vorschlägt. Zudem beantragt er ein Überprüfungsverfahren für sechs in dem städtischen Konzept „vergessene Dörfer und Ortsteile“: Hove, Stotterheck, Burghof, Busch, Broich und Meisenhanf.

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Zwei Jahre lang kämpfte Rolf Haas darum, dass seine Tochter ihr Haus in Köschbusch neben seinem bauen durfte – am Ende erfolgreich. 

„Wenn Kinder in ihrem Dorf wohnen bleiben, indem sie bei den Eltern anbauen oder noch einen freien Bauplatz bebauen können, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Bräuche und Traditionen des Ortes erhalten bleiben“, sagt Rolf Haas aus Erfahrung. Der Rentner hat sein Anwesen in Köschbusch und kämpfte zwei Jahre darum, dass seine Tochter auf dem Nachbargrundstück bauen durfte.

In 25 Jahren seien in Köschbusch nur vier Häuser hinzugekommen, berichtet er. Beharrlichkeit oder gute Beziehungen hätten zum Ziel geführt. Dass die Behörden für seine Tochter eine Ausnahme machten, deutet er auch so: „Damit ich Ruhe gebe.“

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Doch Haas stellte trotzdem seinen Antrag, über den heute Abend der Ausschuss für Dorfgestaltung zu entscheiden hat. Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung lautet indes, das bestehende Konzept für Außenbereichssatzungen weiterhin umzusetzen. Haas hofft darauf, dass die Kommunalpolitiker neu entscheiden. „Was ist daran schlimm?“

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