Strafbefehl erlassenMutmaßliche „Reichsbürgerin“ aus Lohmar kommt nicht zur Verhandlung

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Ein Verwaltungsgebäude aus den 70er Jahren. Auf einem Schild steht Amtsgericht und Arbeitsgericht.

Zur Verhandlung am Amtsgericht Siegburg erschien die Angeklagte nicht.

Als Beschäftigte im Hauptzollamt Köln soll sich die 61-Jährige unter anderem der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben.

Vergeblich warteten am Montag Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Verteidigung auf die Angeklagte, mit einem Strafbefehl endete schließlich die Verhandlung am Amtsgericht in Siegburg. Die Frau, die im Verdacht, der Reichsbürgerszene anzugehören, war nicht erschienen.

Reichsbürgerprozess in Siegburg: Angeklagte arbeitete im Hauptzollamt Köln

Die 61-jährige Angeklagte sollte sich wegen Verwahrungsbruchs und Unterschlagung verantworten. Als Beschäftigte im Hauptzollamt Köln, so der Vorwurf, habe sich die Ermittlerin in einer mit Schwarzarbeit befassten Abteilung außerdem der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht. 

Im Oktober 2021 wurde die Lohmarerin laut Anklage mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Zugleich wurde sie aufgefordert, Ermittlungsakten, den Dienstcomputer, Schlüssel und Dienstausweis abzugeben. Eine Frist zur Rückgabe ließ sie verstreichen, bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Lohmar wurden im März 2022 das Dienst-Notebook, ihr Dienstausweis, Ermittlungsakten und dienstliche Schlüssel sichergestellt.

Nicht unerwartet traf das Fernbleiben der Lohmarerin die anderen Prozessbeteiligten. Fünf- oder sechsmal habe er seine Mandatin angeschrieben, erklärte deren Anwalt, „die Resonanz war null.“ Weder habe er Antwort erhalten, noch seien die Briefe als unzustellbar zurückgekommen. 

Richter Alexander Bluhm: Geldauflage war „nicht zu vermeiden“

Strafvereitelung im Amt sei mit einer „empfindlichen Freiheitsstrafe“ zu ahnden, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. „Unter einem Jahr geht nicht“, sagte auch Richter Dr. Alexander Bluhm. Auch eine Geldauflage sei nicht zu vermeiden, hielt er dem Verteidiger entgegen, der für den Verzicht auf weitere Auflagen plädiert hatte. 

Ein  Jahr Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, stehen im Strafbefehl, der schließlich erlassen wurde. Zudem muss sie 1200 Euro an die Staatskasse bezahlen, leistbar in zwölf Monatsraten. 

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