Rhein-Sieg-KreisGrüne sehen Rechte der Kommunen geschwächt

Lesezeit 2 Minuten
Grüne Symbolbild

Symbolbild

Rhein-Sieg-Kreis – „Das ist ein Putsch gegen die kommunale Selbstverwaltung.“ Mit scharfen Worten kritisierte der Vorsitzende des Bau- und Verkehrausschusses in Lohmar, Horst Becker (Grüne), ein Schreiben von Landrat Sebastian Schuster (CDU) zu verkehrsrechtlichen Entscheidungen.

Der Konflikt schwelt seit Jahren. Schuster weist in seinem Brief Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darauf hin, „dass straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß Paragraf 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung sind, denen eine rechtliche Bewertung zu Grunde liegt. Diese kann grundsätzlich nicht durch einen politischen Beschluss ersetzt werden“.

Fraktionsvorsitzender Ingo Steiner stellt Rechtsgutachten vor

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag, Ingo Steiner, stellte am Mittwoch ein Rechtsgutachten vor, das seine Partei in Auftrag gegeben hatte. Und das kommt zu dem Schluss, dass die elf mittleren und die große kreisangehörige Kommune selbst zuständig sind. „Natürlich nach Recht und Ordnung“, wie der stellvertretende Fraktionschef im Kreistag, Wilhelm Windhuis, betonte.

Das könnte Sie auch interessieren:

Rat und Ausschüsse könnten demnach durchaus straßenverkehrsrechtliche Anordnungen treffen, und nicht nur die Verwaltung. Das begründet der Jurist mit der gesetzlich festgeschriebenen Allzuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltungsorgane. Schon bei einer geringen Wahrscheinlichkeit eines Schadens sei Einschreiten geboten, besonders wenn es um Leib und Leben gehe und die Gefahr mit den besonderen örtlichen Verhältnissen zu tun habe.

In der Stellungnahme wird zudem argumentiert, dass der Landrat und damit der Leiter der Straßenverkehrsaufsicht keine Fachaufsicht habe, sondern dass diese bei der Bezirksregierung liege. Anders sehe es bei den kleinen kreisangehörigen Kommunen aus, also Alfter, Eitorf, Much, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Hier, so das Gutachten, liege die Zuständigkeit beim Kreis. Und weil der Kreistag keine Allzuständigkeit hat, sei es die Straßenverkehrsbehörde und nicht der Fachausschuss. Becker: „Bei kleinen Kommunen sollte der Landrat auf ihre Entscheidungen hören, bei mittleren und großen muss er.“

KStA abonnieren