Milde Strafe für AngeklagteJugendliche provozierten Männer zu Straßenschlägerei

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Troisdorf/Bonn – Wenn die Geschichte der drei angeblichen Opfer vor Gericht geglaubt worden wäre, hätte das zwei Männer aus Troisdorf für viele Jahre ins Gefängnis bringen können. Wegen schweren Raubes – immerhin Mindeststrafe fünf Jahre Haft – und gefährlicher Körperverletzung mussten sich die 35 und 34 Jahre alten Angeklagten vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Ihnen war vorgeworfen worden, drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in Troisdorf-Oberlar überfallen und brutal geschlagen zu haben, um ihnen ein Fahrrad abzunehmen. Aber die Angeklagten hatten beteuert, dass sie von dem Trio provoziert worden seien: Die Jungen hätten sie beleidigt und aufs Übelste beschimpft. Das habe der Ältere nicht auf sich sitzen lassen wollen. Voller Wut sei er ihnen hinterher gerannt, um ihnen eine „Abreibung“ zu verpassen.

Gericht verurteilt Angeklagten zu gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl

Schließlich wurden die beiden nicht wegen schweren Raubes, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahls zu anderthalb Jahren Haft sowie sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. „Wir haben den Jugendlichen die Geschichte nicht geglaubt“, sagte Kammervorsitzender Volker Kunkel und zeigte sich überzeugt, dass es da „einen Auslöser, eine Provokation“ gegeben haben müsse. Denn sonst könne man nicht verstehen, warum der ältere Angeklagte ihnen so aufgebracht hinterhergelaufen sei.

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Tatsächlich hatte der 35-Jährige einen erwischt und mit einem Teleskopschlagstock geschlagen; den Schlag konnte der 14-Jährige mit dem Arm abwehren. Dabei hatte der Mann, obwohl der junge Kontrahent sportlich trainiert und 1,85 groß ist und er kaum 1,65 Meter, klargestellt: „Ihr legt euch nicht mehr mit uns an.“ Für die Bonner Richter war das fraglos als „Denkzettel“ gemeint. Der 34-jährige Mitangeklagte habe mit der Prügelei nichts zu tun gehabt, so Kunkel weiter, aber das Fahrrad, das der Junge fallen gelassen hatte, aufgehoben und mitgenommen. Seinen Kumpel nahm er auf das Lenkrad.

„Zwischen der Prügelei und der Wegnahme des Fahrrads hat es keinen Zusammenhang gegeben“, hieß es in der Urteilsbegründung. Verteidiger Sebastian Holbeck zeigte sich zufrieden: „Das war eben kein brutaler Raubüberfall auf Kinder, sondern eine normale Straßenschlägerei mit ebenbürtigen Kontrahenten.“ 

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